Kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern - Was ist das?
Kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen durch Prostitution, Pornografie und Kinderhandel tritt die Menschenwürde von Kindern mit Füssen. Wie schlechte Ware gehandelt findet dieses Verbrechen weltweit statt: in Südostasien, Lateinamerika, Afrika ebenso wie in Europa.
Die Übergänge zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller sexueller Ausbeutung sind fliessend: Studien zeigen, dass viele der kommerziell sexuell ausgebeuteten Kinder zu Beginn im Familien- und Bekanntenkreis sexuelle Ausbeutung erleiden, bevor sie beispielsweise vom Vater oder Onkel zu bezahltem Sex mit fremden Männern gezwungen oder für derlei Geschäfte verkauft werden. Kommerziell sexuell ausgebeutete Kinder leben in extremen Abhängigkeitsverhältnissen und Zwangssituationen. Der Ausstieg aus der Prostitution ist für Kinder aus sozialen und ökonomischen Gründen sehr schwierig und scheitert in vielen Fällen an fehlenden AnsprechpartnerInnen und nicht vorhandenen Rehabilitationsplätzen. Die grösste Nachfrage kommt aus der westlichen Welt. Hinter der Ausbeutung steht ein Milliarden-Geschäft. Die Täter sind fast ausschliesslich Männer, ganz selten zählen auch Frauen zum Täterkreis. Den klassischen Täter allerdings gibt es nicht. Nicht nur so genannte Pädophile beuten Kinder kommerziell sexuell aus. Oft handelt es sich um „Gelegenheitstäter“, die fernab der üblichen Moralvorstellungen und gesetzlichen Schranken die Chance nützen, mit Kindern sexuell zu experimentieren. Sie kommen aus allen sozialen Schichten, allen Altersgruppen, allen Berufsgruppen.
Mangelhafte Datenlage
Weil eine international einheitliche Definition von kommerzieller sexueller Ausbeutung ebenso fehlt wie eine angepasste Methode zur Datenerfassung, sind keine genauen Zahlen bekannt. Das Datenmaterial über die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern, welches NGOs und Institutionen vorliegt, variiert entsprechend. Gemäss Schätzungen der UN sind jährlich weltweit mindestens zwei Millionen Kinder von kommerzieller sexueller Ausbeutung betroffen. Mehrheitlich sind es Mädchen und minderjährige Frauen, die nach Einschätzungen der UNICEF ihren kargen Lebensunterhalt als Sexsklavinnen verdienen müssen. Nicht selten sind schon sehr kleine Kinder betroffen, denn auch Säuglinge und Kleinkinder werden sexuell ausgebeutet. Das Ausmass an seelischer und körperlicher Verletzungen durch dieses Verbrechen kann ohnehin nicht in Zahlen gemessen werden. Für ECPAT ist jedes Kind, das kommerziell ausgebeutet wird, ein Kind zu viel.
Sexuelle Ausbeutung von Kindern durch Touristen
Die Prostitution von Kindern stellt ein globales Problem dar, das immer grösser wird. Ökonomische Krisen, sowie das starke Wachstum der Tourismusbranche haben die Situation verschärft. Entgegen der von Tätern gerne als Entschuldigung hervorgebrachten Annahme, Kinder entschieden sich freiwillig für den Verkauf ihres Körpers, ist Prostitution für ein Kind keine Entscheidungsoption. Vielmehr werden sie meist durch kriminelle Organisationen, Armut, häusliche Gewalt, falsche Versprechungen oder Drohungen, zunehmend aber auch durch das mit westlichen Werten ins Land gebrachte Verlangen, sich deren Statuswerte und Luxusgüter ermöglichen zu können, ins Sexgewerbe hineingedrängt. Sex mit Minderjährigen in fremden Ländern ist dennoch kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verbrechen. Die Mädchen und Buben erleiden dadurch schwerwiegende gesundheitliche, psychische und soziale Schäden, an denen sie ihr Leben lang leiden.
Kinderpornografie
Als pornografische Darstellung von Kindern versteht man die Präsentation sexueller Aktivitäten mit einem Kind, ob gestellt oder real, oder das zur Schaustellen eines Körperteils für sexuelle Zwecke. Jede Darstellung von Kindern für sexuelle Zwecke ist sexuelle Ausbeutung. Tagtäglich entstehen laut Interpol hunderte neue Webseiten. Im World-Wide-Web fühlen sich Täter als Anbieter und ihre Konsumenten durch Anonymität geschützt. Nationale Grenzen stellen keine Schranken dar. Die Grenzen und die nationalen Gesetze werden einfach und schnell überwunden. Geschwindigkeit und Mobilität erschweren die Strafverfolgung der Anbieter und Konsumenten.
Kinderhandel
Einem Bericht des Europaparlaments zufolge, werden jährlich ca. 500 000 Frauen in Europa Opfer von organisiertem Menschenhandel. 30 % von ihnen sind Minderjährige. Sie landen in Bordellen und werden dort gefangen gehalten. Kinderhandel ist mittlerweile genauso lukrativ geworden wie Drogenhandel. Wie andere kriminelle Aktivitäten wird auch der Kinderhandel im Untergrund durchgeführt. Die Strafverfolgung gestaltet sich äusserst schwierig. Viele Opfer von Menschenhändlern versuchen der Armut zu entkommen, in der sie leben. Einige Kinder oder ihre Eltern werden mit falschen Versprechungen von Ausbildung oder gut bezahlten Jobs geködert. Andere werden einfach aus ihren Dörfern oder Städten entführt und wie Ware ver- und gekauft. Wieder andere verkaufen ihre Kinder, um sich den Konsum von Statusgütern leisten zu können. Die Mädchen und Buben enden als Zwangsarbeiter, Zwangsprostituierte, Haussklaven oder werden gegen ihren Willen verheiratet. Sie sind Sklaven, denen alle Menschenrechte genommen wurden. Die häufigsten Opfer von Kinderhändlern sind Mädchen, Kinder von ethnischen Minderheiten, staatenlose Kinder und Flüchtlingskinder.
Die Lage in der Schweiz
Gerne rühmt sich die Schweizer Politik des grossen Engagements im Bereich Kinderschutz. Beim Thema kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern allerdings hinkt sie Ländern wie Deutschland oder Thailand hinterher. Schon im Jahr 2002 legte ein Bericht von ECPAT Switzerland/arge kipro den Handlungsbedarf in der Schweiz zur Bekämpfung der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern offen. Der Bericht verlangte die Schaffung eines nationalen Aktionsplanes von bedeutendem politischem Format, der die Wichtigkeit des Themas auf allen politischen Ebenen und in allen Departementen widerspiegle. Obgleich die Schweiz an zwei Weltkonferenzen gegen die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern teilnahm und die dortigen Abschlussdeklarationen mitunterzeichnete, wurden bislang nur kleine Schritte gegangen. Am 11. März 2005 hiess schliesslich der Bundesrat den Bericht zum Vernehmlassungsverfahren «Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie» vom 25. Mai 2000 und die entsprechende Änderung der Strafnorm über den Menschenhandel gut. Unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Bundesversammlung beschloss er, dieses Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention zu ratifizieren. Damit sind für den Bund die Grundlagen und Voraussetzungen geschaffen, um Massnahmen zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern umzusetzen.
Gemeinsam an einem Strang ziehen
Dabei muss auch der Strafverfolgung im Bereich Tourismus besondere Achtung zukommen und Vergehen von Schweizer Sextouristen an Kindern seriös geahndet werden. Das seit 1. Januar 2007 gültige neue Exterritorialprinzip im Strafgesetz ermöglicht es, Täter, welche im Ausland Sexualstraftaten an Kindern begehen, auch in der Schweiz zu verurteilen. Im Vergleich zu Nachbarländern und Tourismusdestinationen im Süden hat auch die Schweizer Tourismusbranche einen grossen Nachholbedarf bei Massnahmen zum Schutz der Kinder. Erst 2003 unterzeichnete Hotelplan AG als erster Schweizer Veranstalter den internationalen Verhaltenskodex gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Tourismus. Mittlerweile sind diesem Beispiel weitere Tourismusunternehmen gefolgt.
Mehr dazu unter:
Quellen: Zwischen Stockholm und Yokohama, ein Bericht von ECPAT Switzerland/arge kipro, Feb. 2002.
www.parlament.ch/do-kinderschutz
www.ecpat.at / www.ecpat.de






