symbolbild

Portrait ECPAT Switzerland

Kinder zu stärken, sich für ihre Rechte, ihr Wohl und ihren Schutz einzusetzen, ist das Ziel von Kinderschutz Schweiz. Als nationale Organisation leistet Kinderschutz Schweiz Beratung, betreibt Bildungs-, Öffentlichkeits- und politische Lobbyarbeit, führt Präventionsprojekte durch und vernetzt sich mit anderen Organisationen und Institutionen.

Mit seiner Fachstelle ECPAT Switzerland engagiert sich Kinderschutz Schweiz gegen die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im In- und Ausland und arbeitet dabei eng mit Behörden sowie staatlichen und nicht-staatlichen Institutionen zusammen.

Kinderschutz Schweiz führt die Fachstelle ECPAT Switzerland als Schweizer Vertretung der weltweit tätigen Kinderschutzorganisation ECPAT International (End Child Prostitution, Child Pornography And Trafficking of Children for Sexual Purposes). Sie ist das einzige international anerkannte Netzwerk, das sich ausschliesslich für die Prävention und Bekämpfung von Kinderprostitution, Kinderpornografie und Kinderhandel einsetzt. ECPAT International gehören rund 300 Organisationen und Gruppen aus über 62 Ländern an.

Aufgaben von ECPAT Switzerland

Grundsätzlich gehören die Sensibilisierungsarbeit, die Dokumentation und Information sowie das gesellschaftspolitische Lobbying zu den Aufgaben von ECPAT Switzerland. Thematisch arbeitet die Fachstelle zu folgenden Themen:

  • Die Prävention und Bekämpfung von Kinderprostitution und Kindersextourismus durch die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und die Implementierung des Code of Conduct, des Verhaltenskodex gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Tourismus, in der Schweizer Reise- und Tourismusbranche.
  • Die Prävention und Bekämpfung von Kinderpornografie und Pädokriminalität im Internet.
  • Die Prävention und Bekämpfung von Kinderhandel

Die Grundlagen

Grundlage der Arbeit von ECPAT Switzerland ist einerseits die UNO-Kinderrechtskonvention, die von der Schweiz im März 1997 ratifiziert wurde, andererseits die Agenda for Action der beiden Weltkongresse gegen kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen (1996 und 2001), welche auch von der Schweiz unterzeichnet wurde.

Die Arbeit von ECPAT Switzerland leitet sich im Besonderen aus den zwei folgenden Artikeln der UNO-Kinderrechtskonvention ab:

Art 1: Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendende Recht nicht früher eintritt.

Art. 34: Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs zu schützen. Zu diesem Zweck treffen die Vertragsstaaten insbesondere alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen und mehrseitigen Massnahmen, um zu verhindern, dass Kinder

a) zur Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleitet oder gezwungen werden;
b) für die Prostitution oder andere rechtswidrige sexuellen Praktiken ausgebeutet werden;
c) für pornographische Darbietungen und Darstellungen ausgebeutet werden.

Die Verpflichtungen der Agenda for Action der beiden Weltkongresse gegen kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen (1996 und 2001) sehen vor, dass die unterzeichnenden Staaten folgendes erfüllen:

  • Zusammenarbeit zwischen Staaten und verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.
  • Mobilisierung der Tourismusindustrie und der Wirtschaft, damit ihre Einrichtungen und Netzwerke nicht für den Handel mit sexueller Ausbeutung von Kindern genutzt werden.
  • Kriminalisierung der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern.
  • Massnahmen, die sicherstellen, dass Gesetze, Pläne und Programme gegen den Handel mit sexueller Ausbeutung verabschiedet werden.
  • Einsatz spezieller Polizeieinheiten.
  • Schutz und Rehabilitation von Kindern.
  • Vorbeugende Massnahmen der Informations- und Bildungsarbeit.

Die Schweiz hat bis jetzt noch keinen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung dieser Verpflichtungen erarbeitet und verabschiedet.

Rubriken