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Gesetzliche Massnahmen gegen Zwangsheiraten

06.3658 Motion Heberlein. Gesetzliche Massnahmen gegen Zwangsheiraten.Für die Möglichkeit, zu den gesetzlichen Massnahmen gegen Zwangsheiraten Stellung nehmen zu können, danken wir Ihnen.   Stellungnahme  Die Stiftung Kinderschutz Schweiz engagiert sich insbesondere durch ihre Fachstelle ECPAT Switzerland in der Prävention und Bekämpfung von kommerzieller sexueller Ausbeutung einschliesslich Kinderprostitution, Kindersextourismus, Kinderpornographie und Kinderhandel.  Für diese Formen der sexuellen Ausbeutung gibt es verschiedene Faktoren, die begünstigend wirken können. Ein solcher Faktor kann die Unmündigenehe - oder wie sie in internationalen Instrumenten treffender bezeichnet wird - die Kinderehe - sein. Deshalb unterstützt die Stiftung Kinderschutz Schweiz die vorgeschlagenen Neuregelungen zur Verschärfung des Regimes betreffend Ehen mit Unmündigen, welche auch der Forderung des Europarates entspricht, das Mindestalter für Ehen in jedem Fall auf 18 Jahre festzusetzen.   Insbesondere unterstützt die Stiftung Kinderschutz Schweiz den vorgeschlagenen Paradigmenwechsel:  • dass künftig Eheschliessungen mit Unmündigen in der Schweiz nicht mehr möglich sind, auch wenn dies den Regeln des Heimatstaates entspräche.  • dass im Ausland geschlossene Unmündigenehen in der Schweiz grundsätzlich nicht mehr anerkannt werden, ausser dies wäre im konkreten Fall mit den Interessen der unmündigen Person – um deren Schutz es ja geht – nicht zu vereinbaren.    Wir danken für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme.   

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Vernehmlassung_Zwangsheiraten_def_02022009.pdf339.78 KB