Europaratskonvention zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung
Bern, 21. Juli 2009: Im Rahmen der Anhörung der Kantone zur Unterzeichnung der Europaratskonvention zum Schutze von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch bezieht auch die Stiftung Kinderschutz Schweiz Stellung. Sie unterstützt die Anliegen und Forderungen der Europaratskonvention, weil sie das Ziel anstreben, den Kampf gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern zu stärken und Kinder vor modernen Formen von Ausbeutung zu bewahren.
Insbesondere begrüsst Kinderschutz Schweiz den Fokus der Konvention auf die Rechte der minderjährigen Opfer und deren Schutz. Zudem erachtet die Stiftung die Anpassungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches, welche die Ratifikation zur Folge hätte, als notwendigen Schritt.
Rubriken
| Anhang | Größe |
|---|---|
| VA_EUKonv_Kinderschutz_sex_Ausb_Missbrauch.pdf | 801.92 KB |
| Konvention Europa.pdf | 122.42 KB |






