symbolbild

Vernehmlassung weibliche Genitalverstümmelung

Bern, 22. Juni 2009: Die weibliche Genitalverstümmelung stellt eine Verletzung der körperlichen und sexuellen Integrität sowie eine Menschenrechtsverletzung dar. Die Stiftung Kinderschutz Schweiz unterstützt deshalb die vorgeschlagene Ergänzung des Strafgesetzbuches mit einem spezifischen Straftatbestand der Verstümmelung weiblicher Genitalien. Auch begrüsst Kinderschutz Schweiz die Aufhebung des Prinzips der doppelten Strafbarkeit für eine solche Handlung.  Hingegen fordert die Stiftung die Rechtskommission auf, den im Vorentwurf vorgesehenen Passus „Ist die verletzte Person volljährig und hat sie in den Eingriff eingewilligt, so ist dieser straflos“ zu streichen.

Rubriken

AnhangGröße
Vernehmlassung_weibliche Genitalverstuemmelung.pdf78.78 KB