Studie über Kinderporno-Konsumenten:"Die Schlussfolgerungen der Medien sind problematisch"
Bern, 27. Juli 2009: Wer Kinderpornos schaut, wird deswegen später noch
Die Forscher wollten wissen, ob Konsumenten von Kinderpornografie dazu neigten, auch sexuelle Verbrechen mit körperlichem Kontakt zu verüben, etwa sexuelle Ausbeutung oder
Colette Marti, Leiterin des Fachbereichs "Sexuelle Gewalt an Kindern" der Stiftung Kinderschutz Schweiz, nimmt auf Anfrage von swissinfo zur Auslegung der Studie Stellung.
Swissinfo: Was halten Sie von den Aussagen dieser Studie?
Colette Marti: Die Aussage, dass nicht alle Konsumenten von Kinderpornografie selbst sexuelle Handlungen mit Kindern begehen, ist vermutlich richtig. Es ist allerdings nicht möglich, dies aufgrund von Strafregistereinträgen zu beurteilen, denn höchstens zehn Prozent der wegen sexuellen Handlungen mit Kindern angezeigten Personen werden verurteilt. Der Grund dafür ist, dass es meistens keine klaren Beweise für den Missbrauch gibt. Und von den realen Tätern wird auch nur ein kleiner Bruchteil angezeigt. Die Dunkelziffer bei sexueller Gewalt ist enorm hoch. Ein Grund dafür ist, dass die Opfer häufig schweigen, denn: Die meisten Täter stammen aus dem familiären oder sozialen Umfeld des Kindes; das Kind steht häufig in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Täter und untersteht meistens dem Schweigegebot, verbunden mit Drohungen. Keinen Strafregistereintrag zu haben heisst daher noch lange nicht, dass es tatsächlich zu keinen sexuellen Handlungen gekommen ist. Um solche Schlussfolgerungen ziehen zu können braucht es Dunkelfeldstudien, die mehr als nur das Hellfeld erfassen.
Ist die Zürcher Studie repräsentativ?
Nein, das ist sie nicht. Dies sagen die Autoren der Studie selbst aber auch. Hinzu kommt, dass die Dunkelziffer im Bereich sexueller Ausbeutung von Kindern - dazu gehört auch der Konsum von Kinderpornografie - enorm hoch ist und die Stichprobe im Verhältnis sehr klein.
Wird durch die Aussagen der Studie bzw. deren Darstellung in den
Die Schlussfolgerungen aus der Studie, wie sie von den Medien dargestellt werden, sind problematisch. Die Aussage „Kinderpornos schauen sei kein Risikofaktor für sexuelle Gewalt“ ist zynisch, wenn man die Tatsache berücksichtigt, dass auch der Konsum von Kinderpornografie eine Form von sexueller Gewalt an Kindern ist. Hinter jedem dieser Bilder steht ein reales Opfer sexuellem Missbrauch, das durch die Verbreitung der Bilder seines Missbrauchs im Internet zusätzlich viktimisiert wird.
Mit dem Sexgeschäft mit Kindern wird weltweit ein Umsatz von 20 Milliarden Dollar pro Jahr erwirtschaftet. Die schrecklichen Machwerke sind umso teurer, je jünger die kindlichen Opfer, je sadistischer die Handlungen an diesen Opfern sind. Durch den Konsum von Kinderpornografie leistet man der Kinderpornoindustrie Vorschub.
Die Frage stellt sich aber: gibt es ein erhöhtes Risiko für Kinderpornografiekonsumenten, sexuelle Übergriffe an Kindern nicht nur online, sondern im realen Leben zu begehen? Abschliessende Erkenntnisse gibt es zu dieser Frage noch nicht, ein Vergleich von verschiedenen relevanten Studien lässt jedoch den Schluss zu, dass durchaus ein Zusammenhang besteht. Eine bis jetzt unveröffentlichte, nicht repräsentative Studie mit für den Besitz von Kinderpornographie Verurteilten in den USA hat gezeigt, dass rund 85% dieser Probanden auch im realen Leben zur Tat geschritten sind, obwohl nur 26% der Täter bereits während des Prozesses dafür bekannt waren. Hierzu braucht es dringend Forschung, um geeignete Massnahmen entwickeln zu können, damit Kindern im Umfeld von Kinderpornografiekonsumenten Schutz gewährt werden kann.
Angenommen: Die Zürcher Forscher hätten 231 Männer untersucht, die wegen sexueller Gewalt verurteilt wurden, und versucht herauszufinden, wie viele der Verurteilten vorher Kinderpornos konsumiert hatten (ohne von der Polizei ertappt zu werden). Wäre dann eventuell nicht ein ganz anderes Ergebnis heraus gekommen?
Ja, es muss davon ausgegangen werden, dass das Ergebnis ein Anderes sein würde. Bei vielen wegen sexueller Gewalt an Kindern Verurteilten wird kinderpornografisches Material sichergestellt.
Seit April 2002 gilt in der Schweiz einen neuen Artikel im Strafgesetzbuch gegen Kinderpornografie. Ist dieses Gesetz scharf genug?
Das Gesetz geht nicht genug weit. Es braucht rigorose strafrechtliche Bestimmungen, die alle Handlungen rund um Kinderpornografie strafbar machen inklusive einfacher Konsum.
Das Schutzalter bei Kinderpornografie sollte zudem – und das gleiche gilt für Kinderprostitution – von 16 bis 18 Jahre heraufgesetzt werden. Es handelt sich bei beiden Phänomenen um kommerzielle sexuelle Ausbeutung. Mit Ratifikation der UN-Kinderrechtskonvention sowie der Fakultativprotokolle betreffend Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie, hat sich die Schweiz verpflichtet, Kinder bis zum Alter von 18 Jahren vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch zu schützen.
Damit das Gesetz auch durchgesetzt werden muss zudem die nationale und internationale Ermittlungsarbeit gegen Kinderpornografie mehr Ressourcen erhalten und intensiviert werden. Die Internetfahndungen der Polizei zeigen von Jahr zu Jahr mehr Erfolg. Immer mehr Täter werden gefasst und überführt.
Eine portugiesische Übersetzung des Interviews findet sich unter: http://www.swissinfo.ch/por/capa/Consumo_de_pornografia_infantil_e_violencia_sexual.html?siteSect=105&sid=10977048&cKey=1248122747000&ty=st






