symbolbild

Kritik am Entwurf des neuen Bundesgesetzes über die Kinder- und Jugendförderung

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Totalrevision des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes eröffnet. Der jetzt vorgelegte Entwurf enthält keinerlei Schutzbestimmungen für Kinder- und Jugendliche sondern fokkusiert ausschliesslich auf deren Förderung. Eine nicht akzeptierbare Einschränkung, kritisiert die Stiftung Kinderschutz Schweiz. Sie beurteilt es als unerlässlich, mit der Revision des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes auch Massnahmen des Kinder- und Jugendschutzes  aufzunehmen.

„Besonders im Bereich des öffentlich-rechtlichen Kindesschutzes führt die derzeitige Unübersichtlichkeit der Schutzbestimmungen zu einer äusserst unbefriedigenden Situation“, bewertet Stiftungsratspräsidentin Jacqueline Fehr. Diese Bestimmungen sind in diversen Gesetzen und vielen Einzelbestimmungen – von der Tabakverordnung  über  die Jugendschutzverordnung bis hin zum Bundesgesetz über Radio und Fernsehen - festgelegt, was eine Verzettelung darstellt, die weder einen Überblick über bestehende Massnahmen ermöglicht, noch dazu  beiträgt Gesetzeslücken zu eruieren und zu schliessen.

Kommt hinzu, dass die föderalistische Ausgestaltung des Kindessschutzes in der Schweiz heute dazu führt, dass Kinder je nach ihrem Wohnort unterschiedliche Hilfsleistungen erhalten. Mit dem in der UN-Kinderrechtskonvention geforderten Recht aller Kinder auf Gleichbehandlung geht dieser Zustand nicht konform. 
 
Eben darum forderte Nationalrätin Viola Amherd mit ihrer Motion 07.3033 „Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie den Kinder- und Jugendschutz“ den Bundesrat ausdrücklich dazu auf, dem Parlament den
Entwurf eines Bundesgesetzes vorzulegen, der den Handlungsbedarf sowohl im Bereich Kinder- und Jugendschutz als auch in der Förderung festhält.

Bereits im November letzten Jahres verkürzte die WBK-S den Motionstext  auf das alleinige Thema der Kinder- und Jugendförderung. „In einem sinnvollen Kinder- und Jugendförderungsgesetz gehören Schutz und Förderung zusammen. Sie sind zwei Seiten derselben Medaille“, hält Motionärin und Stiftungsratsmitglied von Kinderschutz Schweiz, NR Viola Amherd, an ihrem Anliegen fest. „Unsere Kinder und Jugendlichen sollten es uns wert sein, alles daran zu setzen, um sie vor Gewalt – auch vor dem Abgleiten in die Gewalt – zu schützen, ihnen konsequent die Grenzen ihresTuns aufzuzeigen und sie schrittweise in die Verantwortung der Erwachsenenwelt zu begleiten.“ 
 
Die Stiftung Kinderschutz Schweiz kann sich mit dem jetzt vorliegenden Entwurf zur Totalrevision des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes nicht einverstanden erklären. Sie fordert, den unbestritten wichtigen Förderungsaspekt nicht gegen Massnahmen des Kinder- und Jugendschutzes auszuspielen, auf welche Minderjährige ein Anrecht haben. Wie wichtig und dringend notwendig diese sind zeigen nicht zuletzt die Ergebnisse der NFP 52.


 
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
 
NR Jacqueline Fehr 
Präsidentin Stiftung Kinderschutz
Schweiz
052 224 09 01
 
NR Viola Amherd
Motionärin und Stiftungsrätin
Kinderschutz Schweiz
079 459 28 53
 
 
 

 

Rubriken

AnhangGröße
Medieninformation_Kinder-und Jugendförderung.pdf98.54 KB