Die Broschüre «Sexualerziehung bei Kleinkindern und Prävention von sexueller Gewalt» erhalten Sie unter info@kinderschutz.ch oder bei Ihren regionalen Mütter- und Väterberatungen.
Meldeformular Kindersextourismus
Wer im Ausland Beobachtungen macht, die in Zusammenhang mit Kindersextourismus stehen könnten, kann dies beim Bundesamt für Polizei (fedpol) mit Hilfe eines elektronischen Formulars melden. Dieses wurde zusammen mit der Fachstelle ECPAT Switzerland von Kinderschutz Schweiz erarbeitet.
Meldeformular Internetkriminalität
Das elektronische Meldeformular der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) bietet die Möglichkeit, von Ihnen festgestellte, unter Umständen strafrechtlich relevante Internet-Inhalte zu melden.
Der "Fall Roman Polanski": Ein Meinungsbeitrag von Jacqueline Fehr, Präsidentin Stiftung Kinderschutz Schweiz, Nationalrätin SP
Bern, 4. Oktober 2009: Es ist ein Skandal. Roman Polanski, weltbekannter und vielfach ausgezeichneter Regisseur, wird in der Schweiz festgenommen und soll in die USA ausgeliefert werden, um sich vor Gericht zu verantworten. Namhafte Kulturschaffende rufen auf zum Protest. Politische Stimmen aller Couleurs erheben den „veralteten Fall Polanski“ zum Politikum und erklären sich solidarisch. Die Schweizer Justiz erntet wenig Anerkennung und viel Kritik.
Der Fall Polanski ist ein Skandal – aber was ist eigentlich das schockierende Moment? Lassen wir das Pro und Contra um das Prozedere der Festnahme in Zürich beiseite und blicken weder auf den prominenten Filmemacher, noch auf seine schwierigen Lebensabschnitte noch auf seine unbestrittenen Leistungen für die internationale Kulturwelt. Betrachten wir den entblätterten Kern der Affäre: Ein über 40-jähriger Mann hat 1977 ein 13-jähriges Kind mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht und vergewaltigt. Der Mann wurde angezeigt, bekannte sich schuldig, wurde verurteilt und entzog sich seiner Strafe. Das Opfer hat ihm in der Zwischenzeit verziehen. Dennoch soll er nach über 30 Jahren für seine Tat bestraft werden. Ist das nötig?
Das Gesetz schützt Minderjährige vor sexueller Gewalt – im internationalen wie nationalen Recht. Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet die unterzeichnenden Staaten auf entsprechende Massnahmen. Sowohl die Weltgesundheitsorganisation als auch das schweizerische Strafrecht bemühen sich um diesen Schutz, indem sie Kinder unter anderem bis zu einem gewissen Alter für sexuell unmündig erklären. Mit dem so genannten Schutzalter – in der Schweiz liegt es derzeit bei 16 Jahren – soll verhindert werden, dass Minderjährige manipuliert und ihre Unwissenheit ausgenützt wird. Ein 13 Jahre altes Mädchen ist ein Kind, bestenfalls ein früher Teenager. Sexuelle Handlungen an ihm sind verboten – unabhängig davon, ob das Mädchen in die Handlungen einwilligt oder nicht. Sie sind selbst dann verboten, wenn sich das Kind aus welchen Gründen auch immer anbietet oder gar die Initiative für eine sexuelle Handlung ergreift.
Standardausreden von Tätern, das minderjährige Opfer hätte es doch auch gewollt oder wäre gar ohnehin schon sexuell erfahren gewesen, sind ohne Bedeutung. Es ist erschreckend, dass sich auch Herr Polanski und die ihn unterstützenden Kreise solcher Ausflüchte bedienen. Es soll deshalb hier nochmals in aller Klarheit festgehalten werden: Die Verantwortung für sexuelle Übergriffe an Kindern liegt stets bei der älteren Person. Das Kind trifft keine Schuld, völlig unabhängig davon, wie es sich verhält und welche Vorgeschichte es hat. Das Kind ist Opfer, nicht Täter.
Keine Gesellschaft darf tolerieren, dass Minderjährige sexuell ausgebeutet werden. Auch muss verhindert werden, dass sich verurteilte Täter jahrelang der Verbüssung der Strafe entziehen können. Hier braucht es eine bessere internationale Zusammenarbeit. Wer die Folgen von sexuellen Übergriffen auf Kinder kennt, weiss: Mehr nicht weniger Kinderschutz ist nötig.
Die Tatsache, dass sich viele Kulturschaffende reflexartig für Polanski einsetzen, erschreckt aber nicht nur Fachleute des Kinderschutzes. Das zeigen die unzähligen Blogeinträge, die sich klar gegen eine Verharmlosung des Verbrechens aussprechen und festhalten, dass in unserem Rechtsstaat die Gesetze auch für Oscar-Preisträger gelten. Sexuelle Gewalt an Kindern ist kein Kavaliersdelikt. Allein in der Schweiz geht man davon aus, dass jedes dritte Mädchen und jeder neunte Junge mindestens einmal vor dem 16. Geburtstag Opfer von sexueller Gewalt wird.
Wenn nun die Solidaritätsfreunde Polanskis versuchen, das Verbrechen zu beschönigen und dem damaligen Mädchen eine Mitschuld anzulasten, nehmen sie in Kauf, dass bei unzähligen dieser Opfer alte Wunden aufbrechen und sie sich in den eigenen traumatischen Erinnerungen wiederfinden. Damit löst die Solidaritätswelle mit Polanski viel Leid aus und schwächt den Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung der Kinder. Ist nicht das der eigentliche Skandal?
"kampagne-netcity.org" - Eine Kampagne der Stiftung Kinderschutz Schweiz und Action Innocence mit Online-Spiel für 9 bis 12-Jährige, das Kindern zeigen soll, wie sie sich vor den Gefahren des Internets schützen.
Suchen
enter - Ein Ratgeber für Eltern zum Thema Jugendmedienschutz
Die Stiftung Kinderschutz Schweiz und Swisscom arbeiten im Bereich Jugendmedienschutz zusammen. Bestellen Sie den kostenlosen Ratgeber enter - Jugendmedienschutz von Swisscom. Hier
Schweizerisches Bündnis zur Prävention von sexueller Gewalt
www.schau-hin.ch, das dreisprachige Internetportal des Schweizerischen Bündnisses zur Prävention von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen - dem auch Kinderschutz Schweiz angehört - richtet sich an Betroffene sowie Personen, die professionell oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Sie erhalten dort Hilfe und Informationen zu allen Facetten des Themas Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Schule, Familie, Internet und Freizeit. Angeboten wird auch ein Beratungsdienst.