Standpunkte
Positionspapier: Umsetzung des neuen Erwachsenen- und Kindesschutzrechts
Bern, 18. Januar 2010: Die eidgenössischen Räte haben das revidierte Vormundschaftsrecht 2008 verabschiedet. Dieses Vormundschaftsrecht, resp. das Erwachsenen- und Kindesschutzrecht ,wird voraussichtlich am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Die wesentlichste Neuerung ist die zwingend vorgesehene Professionalisierung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. Bis zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des neuen Erwachsenen- und Kindesschutzrechtes müssen die Kantone ihre behördliche Organisation anpassen. Die Vernehmlassungen und Diskussionen zu diversen Organisationsmodellen, welche den neuen Bundesvorgaben entsprechen, sind in den Kantonen unterschiedlich weit vorangeschritten. Eine zentrale Frage ist, ob es sich dabei künftig um eine kommunale oder um eine kantonale Organisation handeln soll. Die Stiftung Kinderschutz Schweiz hat dazu ein ausführliches Positionspapier erarbeitet.
Die geplante Neuregelung der elterlichen Sorge unter dem Blickwinkel des Kindeswohls
Bern, 27. Februar 2009: Die Stiftung Kinderschutz Schweiz nimmt den Vorentwurf zur Revision der Bestimmungen über die elterliche Sorge zum Anlass, Position zu beziehen zur Gestaltung der Elternrechte- und pflichten von geschiedenen und nicht miteinander verheirateten Eltern.
Positionspapier "Verhinderung von Wiederholungstaten von Pädosexuellen"
(Parlamentarische Initiative Darbellay 04.441)




