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Standpunkte


Sommersession 2010: Unsere Empfehlungen zuhanden der Parlamentarierinnen und Parlamentarier

Bern, 31. Mai 2010: Rechtzeitig zur Sommersession hat die Stiftung Kinderschutz Schweiz erneut Empfehlungen zu kindesschutzrelevanten Themen ausgearbeitet, welche sie Parlamentarierinnen und Parlamentarier ans Herz legt. Neben den Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung stehen auch Geschäfte zum zeitgemässen Mutterschaftsurlaub, zur Strafbarkeit des Konsums und des Vertriebs von Kinderpronografie und anderer verbotener Pornografie sowie die Volksinitiative für den Schutz vor Waffengewalt zur Diskussion.

Positionspapier: Umsetzung des neuen Erwachsenen- und Kindesschutzrechts

Bern, 18. Januar 2010: Die eidgenössischen Räte haben das revidierte Vormundschaftsrecht 2008 verabschiedet. Dieses Vormundschaftsrecht, resp. das Erwachsenen- und Kindesschutzrecht ,wird voraussichtlich am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Die wesentlichste Neuerung ist die zwingend vorgesehene Professionalisierung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. Bis zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des neuen Erwachsenen- und Kindesschutzrechtes müssen die Kantone ihre behördliche Organisation anpassen. Die Vernehmlassungen und Diskussionen zu diversen Organisationsmodellen, welche den neuen Bundesvorgaben entsprechen, sind in den Kantonen unterschiedlich weit vorangeschritten. Eine zentrale Frage ist, ob es sich dabei künftig um eine kommunale oder um eine kantonale Organisation handeln soll. Die Stiftung Kinderschutz Schweiz hat dazu ein ausführliches Positionspapier erarbeitet.

Die geplante Neuregelung der elterlichen Sorge unter dem Blickwinkel des Kindeswohls

Bern, 27. Februar 2009: Die Stiftung Kinderschutz Schweiz nimmt den Vorentwurf zur Revision der Bestimmungen über die elterliche Sorge zum Anlass, Position zu beziehen zur Gestaltung der Elternrechte- und pflichten von geschiedenen und nicht miteinander verheirateten Eltern. Die Stiftung beschränkt sich dabei nicht auf die Stellungnahme zu den vorgeschlagenen neuen Bestimmungen, sondern stellt diese in einen grösseren Zusammenhang der Eltern-Kind-Beziehungen sowie der sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen. Die Stiftung Kinderschutz Schweiz formuliert deshalb  weitergehende Forderungen zum Wohl des Kindes.

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