Vernehmlassungsantworten
Stellungnahme zur ausserfamiliären Betreuung von Kindern
Bern, 5. Oktober 2009: In ihrer Vernehmlassungsantwort zur Totalrevision der Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption befürwortet die Stiftung Kinderschutz Schweiz grundsätzlich die Bestrebung nach einer Professionalisierung sowie einer Qualitätssteigerung und -sicherung in der ausserfamiliären Betreuung. Allerdings kritisiert sie, dass die Anhörung und altersgerechte Beteiligung von Kindern im Bezug auf Pflegeverhältnisse nur ungenügend berücksichtigt wurde. Im Fall von Pflegeverhältnissen mit Grosseltern - also nur dann, wenn Kinder dauerhaft und rund-um-die-Uhr bei den Grosseltern leben - erachtet die Stiftung zudem eine Befreiung der Pflegeverantwortlichen von der Bewilligungspflicht als unangemessen.
Vernehmlassung weibliche Genitalverstümmelung
Bern, 22. Juni 2009: Die weibliche Genitalverstümmelung stellt eine Verletzung der körperlichen und sexuellen Integrität sowie eine Menschenrechtsverletzung dar. Die Stiftung Kinderschutz Schweiz unterstützt deshalb die vorgeschlagene Ergänzung des Strafgesetzbuches mit einem spezifischen Straftatbestand der Verstümmelung weiblicher Genitalien. Auch begrüsst Kinderschutz Schweiz die Aufhebung des Prinzips der doppelten Strafbarkeit für eine solche Handlung. Einen Vorbehalt bringt sie dennoch an.
Vorentwurf zur Ergänzung des Strafgesetzbuches mit spezifischem Straftatbestand der Verstümmelung weiblicher Genitalien
Bern, 22. Juni 2009,
Elterliche Sorge
Bern, 22. April 2009: Vernehmlassungsantwort Vorentwurf Teilrevision des ZGB (Elterliche Sorge) und StGB ( Art. 220) zuhanden des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements.
Gesetzliche Massnahmen gegen Zwangsheiraten
Bern, 2. Februar 2009: Vernehmlassungsantwort zuhanden des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements EJPD, Bundesamt für Justiz.






