Kommentierungen
Kritik am Entwurf des neuen Bundesgesetzes über die Kinder- und Jugendförderung
Bern, 2. Oktober 2009: Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Totalrevision des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes eröffnet. Der jetzt vorgelegte Entwurf enthält keinerlei Schutzbestimmungen für Kinder- und Jugendliche sondern fokkusiert ausschliesslich auf deren Förderung. Eine nicht akzeptierbare Einschränkung, kritisiert die Stiftung Kinderschutz Schweiz. Sie beurteilt es als unerlässlich, mit der Revision des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes auch Massnahmen des Kinder- und Jugendschutzes aufzunehmen.
Studie über Kinderporno-Konsumenten:"Die Schlussfolgerungen der Medien sind problematisch"
Bern, 27. Juli 2009: Wer Kinderpornos schaut, wird deswegen später noch
Europaratskonvention zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung
Bern, 21. Juli 2009: Im Rahmen der Anhörung der Kantone zur Unterzeichnung der Europaratskonvention zum Schutze von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch bezieht auch die Stiftung Kinderschutz Schweiz Stellung. Sie unterstützt die Anliegen und Forderungen der Europaratskonvention, weil sie das Ziel anstreben, den Kampf gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern zu stärken und Kinder vor modernen Formen von Ausbeutung zu bewahren.
Ein Resultat der Emotionen
Bern, 30. November 2008: Die Unverjährbarkeits-Initiative hat nicht nur das Ständemehr sondern auch das Volksmehr erreicht. Mit knapp 52 Prozent zu 48 Prozent (Stand Sonntag, 17 Uhr) wurde sie damit angenommen. Die Stiftung Kinderschutz Schweiz sprach sich stets für eine Verbesserung des Opferschutzes aus, favorisierte jedoch in der Gesamtbetrachtung den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats. "Ein Resultat der Emotionen", kommentiert Andrea Burgener Woeffray, ehemalige Präsidentin von Kinderschutz Schweiz, jetzt stellvertretende Stiftungsratspräsidentin der Stiftung Kinderschutz Schweiz.
Die Position der Stiftung Kinderschutz Schweiz finden Sie hier.
Kinderschutz Schweiz bevorzugt den Gegenvorschlag des Bundesrates
Bern, 22. Oktober 2008: Das Volk entscheidet am 30. November über die Initiative von „Marche Blanche“, welche die Unverjährbarkeit von sexuellen und pornografischen Straftaten an Kindern fordert. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Gemäss ihrem Gegenvorschlag ist die Tat verjährt, wenn das Opfer 33 Jahre alt ist. Die Verjährungsfrist von 15 Jahren soll dabei neu nicht mehr - wie bislang - bereits mit der Tat zu laufen beginnen, sondern erst mit der Volljährigkeit des Opfers. Kinderschutz Schweiz hält eine Verbesserung des Opferschutzes für wichtig, spricht sich aber ebenfalls gegen die Unverjährbarkeit aus und bevorzugt in der Gesamtbeurteilung den Gegenvorschlag des Bundesrates.






