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Neues Angebot: Lunch-Kino bei der Stiftung Kinderschutz Schweiz
Es gibt sehr viele gute Filme, die sich mit Fragen des Kinderschutzes befassen, aber leider finden diese noch zu selten ihr Publikum von Fachpersonen. Die Stiftung Kinderschutz Schweiz möchte nun mit dem neuen Angebot «Lunchkino» einen Beitrag dazu leisten, diesen Filmen eine Plattform zu geben. Einmal im Monat visionieren die Mitarbeiterinnen der Stiftung Kinderschutz Schweiz über Mittag einen Film und laden zu einem offenen Meinungsaustausch zum Thema ein. Diese informelle Veranstaltung ist offen für alle Interessierten. Nächster Termin: 21. Februar 2012. Gezeigt wird der Film «Familienszenen - Wege aus der Gewalt. » Details zu den Veranstaltungen und das Programm des 1. Halbjahres 2012 finden Sie im Anhang. Wir freuen uns auf zahlreiche Gäste und anregende Diskussionen!
Kinderrechte mit internationaler Beschwerde durchsetzen
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat das 3. Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention verabschiedet. Es ermöglicht, missachtete Kinderrechte im Einzelfall vom UN-Kinderrechtsausschuss prüfen zu lassen. Mit diesem zusätzlichen Instrument kann die Kinderrechtskonvention noch wirksamer umgesetzt werden. Die Stiftung Kinderschutz Schweiz fordert den Bundesrat auf, das 3. Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention zu unterzeichnen. Lesen Sie weiter bei Netzwerk Kinderrechte Schweiz oder in der angehängten Mitteilung von ECPAT International (Version in Englisch).
Schutz der Kinder vor Ausbeutung im Tourismus
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Ausbeutung im Tourismus, und insbesondere sexueller Ausbeutung, ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensverantwortung im Tourismus. Dies zeigen die erfreulichen Ergebnisse einer Studie des Forschungsinstituts für Freizeit und Tourismus (FIF) der Universität Bern. Dort ist zu lesen, dass Kinderschutz unter elf Informationsbereichen zur Nachhaltigkeit der am besten bewertete Indikator ist. Das heisst, über Kinderschutz erfahren die Reisenden vor ihrer Buchung von den Veranstaltern mehr als über alle anderen für die Nachhaltigkeit im Tourismus relevanten Themen.
Sexualerziehung ja!
Seit einigen Monaten wird Sexualerziehung regelmässig von verschiedenen Gegnern angegriffen und deren Relevanz in der Schule in Frage gestellt. PLANes, die schweizerische Stiftung für sexuelle und reproduktive Gesundheit nimmt in einer öffentlichen Erklärung dazu Stellung. Die Stiftung Kinderschutz Schweiz unterstützt diese Erklärung und fordert Menschen und Organisationen dazu auf, dies ebenfalls zu tun. Denn die Schule als Ort der Wissensvermittlung hat die Aufgabe, altersgerechte Sexualerziehung auf allen Stufen des Bildungssystems anzubieten.
Kindern zuhören!
Ein Bericht der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) zeigt: Das Recht auf Meinungsäusserung und Anhörung (Artikel 12 KRK) wird in der Praxis mangelhaft angewandt. Dies zeigt ein jetzt vorliegender Bericht, der sieben Kernforderungen für strukturelle und kulturelle Veränderungen für Fachleute fordert, die mit Kindern zu tun haben. Beispielsweise sollen Kinder und Jugendliche in die Entwicklung von Quartieren und Freizeiträumen konsequent einbezogen werden. Instanzen und Personen, die mit Kindern zu tun haben, müssen für einen respektvollen Umgang mit Artikel 12 KRK sensibilisiert werden.
Vormundschaft: Das kantonale Modell setzt sich in Bern durch
Kantonale Fachbehörden werden sich künftig um den bernischen Kindes- und Erwachsenenschutz kümmern: Der Grosse Rat des Kantons Bern hat einen früheren Entscheid bekräftigt und mit 103 zu 27 Stimmen beschlossen, beim Vormundschaftswesen eine kantonale Lösung zu realisieren. Chancenlos blieb der Antrag der Regierung, den Erwachsenen- und Kindesschutz weiterhin auf kommunaler Ebene zu organisieren.
