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Bekämpfung von Kinderhandel – Stellungnahme zur neuen Verordnung gegen Menschenhandel
Gemäss Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sind weltweit rund 21 Millionen Menschen Opfer von Zwangsarbeit, Menschenhandel oder anderer Ausbeutung. Rund 5,5 Millionen Betroffene sind jünger als 18 Jahre, rund 4,5 Millionen werden sexuell ausgebeutet, vor allem
Frauen und Kinder. Auch die Schweiz ist Zielland von Kinderhandel. Im Kampf gegen Kinderhandel/ Menschenhandel hat das EJPD am 18. Oktober 2012 einen Nationalen Aktionsplan lanciert. Er sieht 23 Massnahmen in den Bereichen Sensibilisierung, Strafverfolgung, Opferschutz und Prävention vor.
Stiftung Kinderschutz Schweiz / ECPAT Switzerland hat an der Vernehmlassung zur "Verordnung gegen Menschenhandel" teilgenommen und ihre Stellungnahme eingereicht. Insbesondere minderjährige Opfer von Menschenhandel sollen besser geschützt und betreut werden können.
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Bericht «Erziehungsverständnisse in evangelikalen Erziehungsratgebern und -kursen» der Fachstelle infoSekta
Körperliche und psychische Gewalt in der Erziehung sind in der Schweiz weit verbreitet und werden als Erziehungsmittel oft toleriert. Der aktuelle Staatenbericht der Schweiz zur Kinderrechtskonvention hält vor diesem Hintergrund fest, dass dem Recht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung mehr Nachachtung verschafft werden müsse.
Die Stiftung Kinderschutz versteht diesen Befund als Auftrag, dem Thema Gewalt in der Erziehung mehr Raum zu geben. Zum Beispiel durch das gemeinsame Projekt mit der Fachstelle infoSekta zum Gewaltpotential gewisser Erziehungsratgeber aus dem evangelikalen Umfeld.
Mit der Unterstützung dieses Projektes möchte die Stiftung Kinderschutz Schweiz mithelfen, Eltern und Fachpersonen zu sensibilisieren und sie auf geeignete Publikation aufmerksam machen.
Frühjahrssession 2013 - Empfehlungen an das Parlament
Welche Auswirkungen haben die Entscheide des Parlaments auf die Kinder und Jugendlichen in der Schweiz? Diese Frage leitet die Stiftung Kinderschutz Schweiz bei der Beurteilung der politischen Geschäfte. Unsere Einschätzungen zu den traktandierten Vorstössen und Bundesratsvorlagen der Frühjahrssession lesen Sie auf den folgenden Seiten.
Vernehmlassungsantwort 07.402 Parlamentarische Initiative. Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz
Der Entwurf der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-NR) schafft auf Verfassungsebene die Grundlage für eine zukunftsfähige Entwicklung der Kinder- und Jugendpolitik. Diese umfasst Schutz, Förderung und Partizipation als gemeinsame Aufgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden mit klarer Aufgabenteilung.
Die föderalistische Ausgestaltung des Kindesschutzes in der Schweiz führt heute dazu dass Kinder je nach ihrem Wohnort unterschiedliche Hilfeleistungen erhalten. Die vorhandenen Massnahmen und Kompetenzen in den Bereichen, welche Kinder und Jugendliche betreffen, sind heute auf allen staatliche Ebenen verteilt und in diversen Einzelgesetzen festgelegt. Es fehlt eine Gesamtstrategie und eine Grundlage, die dem Bund die materielle Kompetenz gibt, diesen Missstand zu beheben. Die Stiftung Kinderschutz Schweiz ist deshalb der festen Überzeugung, dass eine Verfassungsgrundlage nötig ist, um alle Kinder in der Schweiz wirksamer zu schützen und unterstützt den vorliegenden Vorschlag.
Stiftung Kinderschutz Schweiz / ECPAT Switzerland an der Ferienmesse in St.Gallen
Nachhaltiges Reisen lockt – für annähernd ein Viertel aller Schweizer Reisenden gehört Nachhaltigkeit bereits zu den drei wichtigsten Kriterien beim Buchen. Noch aber findet die interessierte Kundschaft kaum klar bezeichnete Angebote, die nachweislich Umwelt und Klima weniger belasten und den Einheimischen in den Feriengebieten eine faire Beteiligung am Tourismus ermöglichen. Hier bieten die drei ausgewiesenen Fachstellen ECPAT Switzerland, myclimate und arbeitskreis tourismus & entwicklung Hand: Zur Sonderschau "Nachhaltig reisen" der St. Galler Ferienmesse bündeln sie die Kräfte, um Reisenden aufzuzeigen, was ein nachhaltiges Angebot ausmacht und worauf sie beim Buchen und unterwegs achten sollen.
Otto Wermuth wird interimistischer Geschäftsführer der Stiftung Kinderschutz Schweiz
Der Stiftungsrat hat an seiner Sitzung vom 28. Januar 2013 Herrn Otto Wermuth einstimmig zum Geschäftsführer ad interim gewählt. Herr Wermuth ist heute als Coach und Berater tätig. Er verfügt aus seinen früheren Anstellungen über grosse Führungserfahrung, insbesondere im Change Management. Der Stiftungsrat ist überzeugt, mit der Wahl von Otto Wermuth für die anstehenden Aufgaben in der Positionierung der Stiftung sowie in der Konsolidierung der operativen Geschäftsführung die richtige Person gefunden zu haben. Herr Wermuth wird seine Tätigkeit Mitte Februar aufnehmen.
