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ECPAT Switzerland
Schutz der Kinder vor Ausbeutung im Tourismus
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Ausbeutung im Tourismus, und insbesondere sexueller Ausbeutung, ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensverantwortung im Tourismus. Dies zeigen die erfreulichen Ergebnisse einer Studie des Forschungsinstituts für Freizeit und Tourismus (FIF) der Universität Bern. Dort ist zu lesen, dass Kinderschutz unter elf Informationsbereichen zur Nachhaltigkeit der am besten bewertete Indikator ist. Das heisst, über Kinderschutz erfahren die Reisenden vor ihrer Buchung von den Veranstaltern mehr als über alle anderen für die Nachhaltigkeit im Tourismus relevanten Themen.
Portrait ECPAT Switzerland
Die nationale Vertretung von ECPAT International in der Schweiz heisst ECPAT Switzerland und ist als eine Fachstelle bei der Stiftung Kinderschutz Schweiz angesiedelt.
ECPAT Switzerland engagiert sich gegen die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im Inland genauso wie im Ausland und arbeitet dabei eng mit Behörden sowie staatlichen und nicht-staatlichen Institutionen weltweit zusammen. Dazu gehören die Privatwirtschaft und insbesondere die Tourismusbranche, Strafverfolgungsbehörden, Regierungen und Kinderschutzorganisationen.
Aufgaben ECPAT Switzerland
Grundsätzlich gehören die Sensibilisierungsarbeit, Dokumentation und Information sowie das gesellschaftspolitische Lobbying zu den Aufgaben von ECPAT Switzerland. Projektbezogen arbeitet die Fachstelle zu folgenden Themen:
- Prävention und Bekämpfung von Kinderhandel, derzeit u.a. im Rahmen der Kampagne «Stoppt den Sexhandel mit Kindern und Jugendlichen» mit The Body Shop und der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ)
- Prävention und Bekämpfung von Kinderpornographie und Pädokriminalität im Internet, insbesondere dem Meldeformular für Internetkriminalität
- Prävention und Bekämpfung von Kinderprostitution, derzeit im Rahmen der Europaratskonvention - Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch, hinsichtlich der Anhebung des Alters bei freiwilliger Prostitution in der Schweiz von 16 auf 18 Jahre
- Prävention und Bekämpfung von Kindersextourismus, unter anderem mittels der Kampagne www.stopchildsextourism.ch dem Meldeformular für Verdachtsfälle von Kindersextourismus, und als lokale Vertretung der Code-Organisation für die Umsetzung des Verhaltenskodex (Tourism Child-Protection Code) in der Schweizer Tourismusbranche
Grundlagen ECPAT Switzerland
Grundlage der Arbeit von ECPAT Switzerland ist einerseits die UN-Kinderrechtskonvention, die im März 1997 von der Schweiz ratifiziert wurde, und andererseits die ebenfalls von der Schweiz anerkannten Aktionspläne (Agenda for Action) der Weltkongresse gegen kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen (1996, 2001, 2008).
Die folgenden zwei Artikel der UN-Kinderrechtskonvention sind von besonderer Bedeutung (Übereinkommen über die Rechte des Kindes: 2010):
Artikel 1:
«Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lbensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendende Recht nicht früher eintritt.»
Artikel 34:
«Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch zu schützen. Zu diesem Zweck treffen die Vertragsstaaten insbesondere alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen und mehrseitigen Massnahmen, um zu verhindern, dass Kinder
a) zur Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleitet oder gezwungen werden;
b) für die Prostitution oder andere rechtswidrige sexuellen Praktiken ausgebeutet werden;
c) für pornographische Darbietungen und Darstellungen ausgebeutet werden.»
Die Verpflichtungen der «Agenda for Action» - der Weltkongresse gegen kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen (1996, 2001, 2008) - sehen vor, dass die unterzeichnenden Staaten folgendes erfüllen:
- Zusammenarbeit zwischen Staaten und verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.
- Mobilisierung der Tourismusindustrie und der Wirtschaft, damit ihre Einrichtungen und Netzwerke nicht für den Handel mit sexueller Ausbeutung von Kindern genutzt werden.
- Kriminalisierung der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern.
- Massnahmen, die sicherstellen, dass Gesetze, Pläne und Programme gegen den Handel mit sexueller Ausbeutung verabschiedet werden.
- Einsatz spezieller Polizeieinheiten.
- Schutz und Rehabilitation von Kindern.
- Vorbeugende Massnahmen der Informations- und Bildungsarbeit.
