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Aktuelle Parlamentsempfehlungen

Frühlingssession 2012

Mit dem vorgeschlagenen neuen Verfassungsartikel 115a BV sollen der Bund und die Kantone verpflichtet werden, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit zu fördern und insbesondere für ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen zu sorgen. Der Entwurf der Subkommission wurde von der SGK-NR verabschiedet. Eine Kommissionsminderheit beantragt die Aufnahme eines Absatzes zur Harmonisierung der Alimentenbevorschussung.

 

Wintersession 2011

Unser Themenschwerpunkt in der Wintersession 2011: Elternbildung gehört ins Weiterbildungsgesetz. Die Stiftung Kinderschutz Schweiz empfiehlt den Mitgliedern des Ständerates die Annahme der Motion. Lesen Sie weiter im Anhang.

Herbstsession 2011

Die Motion 11.3316 der Rechtskommission des Nationalrates fordert die Ausarbeitung einer Vorlage zur Revision der elterlichen Sorge und der Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kindern. Die Stiftung Kinderschutz Schweiz empfiehlt den Mitgliedern des Nationalrates die Annahme der Motion.

 

Sommersession 2011

Motion «10.3143 Amherd – Kinderprostitution eindämmen»

Bern, 1. Juni 2011: Die Motion «10.3143 Amherd – Kinderprostitution eindämmen» – fordert, dass der Bundesrat das Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuel­lem Missbrauch unterzeichnet und die notwendigen gesetzgeberischen Massnahmen trifft, damit die Inanspruchnahme der Prostitution von Minderjährigen unter Strafe gestellt wird.

Die Stiftung Kinderschutz Schweiz empfiehlt den Mitgliedern des Ständerates die Annahme der Motion.

Frühjahrssession 2011

Motion «08.3790 Aubert. Schutz des Kindes
vor Misshandlung und sexuellem Missbrauch
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Bern, 28. Februar 2011: Die Motion «08.3790 Aubert. Schutz des Kindes vor Misshandlung und sexuellem Missbrauch» fordert die Einführung einer allgemeinen Meldepflicht beim Verdacht auf Gewalt an Kindern gegenüber Kindesschutzbehörden. Der Ständerat hat die Motion mit der Änderung angenommen, dass eine allgemeine Meldepflicht gegenüber Kindesschutzbehörden mit gewissen klar umschriebenen Ausnahmen in allen Schweizer Kantonen eingeführt werden kann.

Die Stiftung Kinderschutz Schweiz rät dem Nationalrat die vom Ständerat abgeänderte Motion anzunehmen.