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Die Konvention

Die Artikel der Kinderrechtskonvention

Die UN-Kinderrechtskonvention enthält 54 Artikel

Als Grundlagen der Arbeit der Stiftung Kinderschutz Schweiz dienen die UNO-Konvention über die Rechte des Kindes, die Bundesverfassung, die Konvention des Europarates zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie die Gesetzgebung von Bund und Kantonen.

Am 20. November 1989 wurde die Kinderrechtskonvention von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Sie trat am 2. September 1990 in Kraft. Inzwischen haben sie alle Staaten der Welt - ausser die USA und und Somalia - ratifiziert.

Die Schweiz

Die Kinderrechtskonvention wurde am 24. Februar 1997 durch die Schweiz mit fünf Vorbehalten ratifiziert und trat am 26. März 1997 in Kraft. Einzelne dieser Vorbehalte wurden inzwischen zurückgezogen. Die Schweiz hat das 1. Fakultativprotokoll im Jahr 2000 ratifiziert und das 2. Fakultativprotokoll im Jahr 2006.

Die Artikel

Die Artikel finden Sie im Anhang (PDF zum downloaden).
Stand 8. April 2010.

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