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Kinderrechte sind Menschenrechte

Kinderrechte sind Menschenrechte

Am 20. November 1989 wurde die Konvention über die Rechte des Kindes (KRK) von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Sie ist das erste Abkommen, welches die internationale Anerkennung der Menschenrechte von Kindern festschreibt und in 54 Artikeln völkerrechtlich verbindliche Mindeststandards zum Wohle von Kindern bis 18 Jahre festlegt. Die Konvention trat am 2. September 1990 in Kraft. Am 24. Februar 1997 wurde sie durch die Schweiz ratifiziert und trat am 26. März 1997 in Kraft.

Kinder als Subjekt

Die Konvention markiert einen Wendepunkt in der Geschichte der Menschenrechte. Erstmals werden in einem völkerrechtlich verbindlichen Dokument politische Bürgerrechte und soziale Menschenrechte zusammengeführt. Ausserdem liegt der Konvention ein historisch neuartiges Verständnis von Kindheit zugrunde. Kinder werden nicht mehr als unmündige Wesen, als «Minder»-jährige betrachtet, die der Verfügungsgewalt von Erwachsenen unterstehen. Vielmehr haben Kinder ein Recht darauf, ernst genommen und respektiert zu werden.

Nahezu alle Staaten der Welt – unter ihnen die Schweiz am 26. März 1997 - sind dem Übereinkommen beigetreten und haben sich damit verpflichtet, ihre nationalen Regelungen zur Verbesserung der rechtlichen Stellung von Kindern anzupassen. Mit der Ratifizierung der Konvention ist es nicht länger eine Frage des Mitgefühls oder der moralischen Verantwortung, ob Kindern ein kindgerechtes Dasein ermöglicht wird. Es ist vielmehr die Pflicht von Staat und Gesellschaft, für Kinder und Jugendliche menschenwürdige Lebensverhältnisse zu schaffen.

Verschiedene gesetzliche Änderungen, die der Umsetzung der Konvention sowie jener der Fakultativprotokolle betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten und den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und Kinderpornografie dienen, hat die Schweiz bereits vollzogen. Dennoch beklagt das Netzwerk Kinderrechte nach wie vor Defizite. Die Stiftung Kinderschutz Schweiz gehört dem Netzwerk an.

Kinderrechte als Basis

Die Stiftung Kinderschutz Schweiz betrachtet die Kinderrechtskonvention als Grundlage ihrer Arbeit. «Die konsequente Umsetzung der Kinderrechte in unserem Land ist die Basis dafür, dass sich Kinder in einem sie schützenden Raum gesund und frei entwickeln können,» sagt Andrea Burgener, ehemalige Präsidentin von Kinderschutz Schweiz und heute stellvertretende Stiftungsratsvorsitzende.

Die zentralen Anliegen der Stiftung Kinderschutz Schweiz hinsichtlich der Umsetzung der Konvention betreffen vor allem den Schutz und die Beteiligung von Kindern am gesellschaftlichen Leben.

Leitprinzipien sind dabei:

  1. Das Prinzip des Rechts auf Leben und auf Förderung der Entwicklung. Das Kind soll in seiner Entwicklung gefördert werden und Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung haben. (Art. 6)
  2. Das Prinzip der Gleichbehandlung. Kein Kind darf aufgrund seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Sprache, seiner Religion oder seiner Hautfarbe benachteiligt werden. (Art. 2)
  3. Das Prinzip des «übergeordneten Wohls» des Kindes. Bei jeder hinsichtlich des Kindes getroffenen Entscheidung hat das Interese des Kindes Priorität. (Art. 3)
  4. Das Prinzip der Mitbeteiligung. Das Kind soll seine Meinung zu allen seine Person betreffenden Fragen oder Verfahren äussern können. Seine Meinung soll bei Entscheidungen mitberücksichtigt werden. (Art. 12)
  5. Der Schutz vor jeglicher Form von Misshandlung durch seine Eltern oder andere Betreuungspersonen. (Art. 19)

 

Weitere Informationen

Netzwerk Kinderrechte - Die Geschichte der Kinderrechte