Der Bundesrat verpasst die Chance, Kinder konsequent vor Kinderprostitution, Kinderpornografie und Kinderhandel zu schützen.

Der Bundesrat das Massnahmenpaket zur Umsetzung der Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses verabschiedet.
Mittwoch, 19. Dezember 2018
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Er verpasst dabei die Chance, die berechtigten Empfehlungen bezüglich Kinderprostitution, Kinderpornografie und Kinderhandel für die Schweiz umzusetzen.

In seinem heute verabschiedeten Massnahmenpaket zur Umsetzung der Empfehlungen des UN-Kinderausschusses verpasst es der Bundesrat, die berechtigten Empfehlungen bezüglich Kinderprostitution, Kinderpornografie und Kinderhandel für die Schweiz umzusetzen. Kinderschutz Schweiz ist darüber äusserst enttäuscht und irritiert. «Es braucht ein mutiges, klares und koordiniertes Vorgehen von Bund und Kantonen, um diese Lücke zu schliessen. Bund und Kantone haben gegenüber allen Kindern in der Schweiz eine Schutzpflicht», so Yvonne Feri, Präsidentin des Stiftungsrates Kinderschutz Schweiz.

Geforderte Koordination findet nur punktuell statt und wird durch verwaltungsinterne Umstrukturierungen gelähmt

Der UN-Kinderrechtsausschuss fordert von der Schweiz eine übergreifende Koordination zum Schutz vor Kinderpornografie, Kinderprostitution und Kinderhandel. Bund und Kantone stellen die Koordinationsfunktion jedoch nur punktuell sicher. Dort, wo Koordinationsgremien existieren, wie beispielsweise beim Bundesamt für Polizei, werden diese durch Umstrukturierungen und limitierte Ressourcen eingeschränkt. So wird beispielsweise auch der Koordinationsanspruch der Koordinationsstelle zur Bekämpfung des Menschenhandels und Menschenschmuggels (KSMM) von Kinderschutz Schweiz und weiteren zuständigen Organisationen zunehmend infrage gestellt.

Die sexuelle Ausbeutung von Kindern bleibt weiterhin straflos

Der UN-Kinderrechtsausschuss hat sich 2015 in seiner Empfehlung besonders besorgt darüber gezeigt, dass es in der Schweiz keinen spezifischen Strafbestand für das sogenannte Grooming gibt, die Kontaktaufnahme mit Kindern mit dem Ziel, sexuelle Handlungen vorzunehmen. Auch die sexuelle Belästigung von Kindern bleibt weiterhin straflos. «Der Bundesrat muss unverzüglich jede Art Kontaktaufnahme zu Kindern unter Strafe stellen, die bezweckt, dass man sich auf Kosten ihres Wohlbefindens sexuell befriedigt. Ein rasches Handeln ist angezeigt, denn die sexuellen Belästigungen von Kindern und Jugendlichen nehmen in der Schweiz jedes Jahr zu», so Xenia Schlegel, Leiterin der Geschäftsstelle Kinderschutz Schweiz.

Geforderte Datengrundlage bleibt lückenhaft und soll auch nicht verbessert werden

Der Kinderrechtsausschuss hat 2015 kritisiert, dass es in der Schweiz keine systematische Datenerhebung zu Kinderprostitution, Kinderpornografie und Kinderhandel gibt. Damit fehlt die Wissensgrundlage, um mit gezielten Massnahmen diese Verbrechen zu bekämpfen. Kinderschutz Schweiz unterstützt in diesem Zusammenhang die Reaktion des Netzwerks Kinderrechte Schweiz auf das Massnahmenpaket (Medienmitteilung vom 19. Dezember 2018: www.netzwerk-kinderrechte.ch) und die Forderung nach einer besseren Datengrundlage bezüglich der Kinderrechtskonvention und ihrer Fakultativprotokolle. Der Bundesrat hat mit dem Massnahmenpaket die Chance verpasst, die Datengrundlage zu Kinderprostitution, Kinderpornografie und Kinderhandel nachhaltig zu verbessern und Kinder so zu schützen.

Medienanfragen

Tamara Parham
Bereichsleiterin Kommunikation
Telefon +41 31 384 29 19
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