|
Bei häuslicher Gewalt die Härtefallpraxis nach Artikel 50 AIG garantieren
|
Gewaltbetroffene verharren oft in ihrer Beziehung, um die Aufenthaltsberechtigung nicht zu verlieren. Dadurch sind sie und ihre Kinder einer unzumutbaren und menschenrechtswidrigen Situation ausgesetzt. Für jene, die sich nicht selbst schützen können, muss ein grundlegender Schutz vor Gewalt gewährleistet werden. Bitte nehmen Sie die Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes an.
|