In der UNO-Kinderrechtskonvention ist festgehalten, dass Kinder das Recht auf Schutz vor jeder Art von Gewalt haben. Zur psychischen Gewalt – die häufiger vorkommt als alle anderen Gewaltformen – gehört Drohen, Beschimpfen, Blossstellen, Demütigen, Verachten, Abwerten, Isolieren oder Ignorieren. Auch das Erleben von Partnerschaftsgewalt und das Instrumentalisieren von Kindern und Jugendlichen in eskalierenden Elternkonflikten wird als Form von psychischer Gewalt anerkannt.
Kinder leiden auch dann, wenn sich Gewalt nicht willentlich gegen sie richtet
Wenn zu Hause ein Klima der Angst, Verunsicherung und Gewalt herrscht, sind alle Familienmitglieder davon betroffen. Kinder leiden immer darunter, auch dann, wenn sich die Gewalt nicht willentlich gegen sie richtet, sondern sich zwischen den Erwachsenen abspielt.