Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (Kindesschutz)
Kinderschutz Schweiz begrüsst die Absicht, Kinder besser vor Gefährdungen zu schützen. Eine Erleichterung der Meldung für Berufsgeheimnistragende und eine national einheitliche Regelung dürften zielführend sein. Zur Erleichterung der Meldung für meldepflichtige Berufsgruppen sind Begleitmassnahmen notwendig.
Montag, 10. März 2014
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