Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz
Nur mit einer Verfassungsgrundlage kann eine verbindliche nationale Gesamtstrategie erarbeitet werden, die alle Kinder in der Schweiz wirksamer und unabhängig von ihrem Wohnort in gleicher Weise schützt.
Montag, 18. Februar 2013
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