Was tun beim Verdachtsfall?
Jede Person, die mit einem Kind oder einer/einem Jugendlichen in Kontakt tritt, kann eine zentrale Rolle beim Erkennen einer Kindeswohlgefährdung oder eines Falls von Kinderhandel spielen und zur Identifizierung einer Ausbeutungssituation beitragen.
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Es ist deshalb wichtig, dass Behörden und Fachpersonen (Polizei, Grenzwacht, Strafverfolgungsbehörden, Sozialarbeiterinnen und -arbeiter, medizinisches Personal usw.) Warnsignale erkennen und entsprechend handeln. In der Schweiz verpflichtet jeder Anfangsverdacht auf Kinderhandel gemäss Art. 10 Abs. 2 ÜBM zu einer sorgfältigen Abklärung.
Inhaltsverzeichnis
Zur Übersicht- Zielgruppen Online-Handbuch
- Begriffserklärung
- Rechtliche Grundlagen
- Fokus Kinderrechte
- Grundsätze zur Bekämpfung
- Kinderhandel erkennen
- Verdachtsfall
- Fallbeispiele
- Opfer Asylbereich
- Opferschutz und Betreuung
- Dauerhafte Lösungen
- Empfehlungen
- Dank an die Partnerorganisationen
- Wichtige Kontaktstellen
- Literatur- und Linkliste
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