Empfehlungen an das Parlament zur Sommersession 2023

2 x JA zu den Motionen von Yvonne Feri und Christine Bulliard-Marbach. Sie fordern vom Bund eine Strategie und einen Aktionsplan gegen Cyberpädokriminalität!

Kurzempfehlungen Nationalrat

18.043 01.06.2023

Geschäft des Bundesrats: Strafrahmenharmonisierung (Differenzen)

Von einem Erwachsenen zwecks sexueller Ausbeutung kontaktiert zu werden, ist für Minderjährige leider zur alltäglichen Gefahr geworden. Um Kinder davor zu schützen, braucht es einen separaten Straftatbestand zum Cybergrooming.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, bei Art. 197b der Kommissionsmehrheit zu folgen und am Straftatbestand festzuhalten. Bei Art. 101 Abs. 1 Bst. e empfiehlt Kinderschutz Schweiz, der Kommissionsminderheit zu folgen und das Alter der Unverjährbarkeit auf 16 Jahre zu erhöhen .

Mit der Ratifizierung der Lanzarote-Konvention des Europarats, die den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung bezweckt, hat sich die Schweiz verpflichtet, die Kontaktanbahnung von Erwachsenen zu Kindern im Internet zwecks Begehung eines Sexualdelikts unter Strafe zu stellen, sofern darauf konkrete Handlungen für ein Treffen folgen. Dies ist vom geltenden Strafrecht nicht erfasst, wenn der Täter nicht am Tatort erscheint. Dennoch gefährdet das Grooming das Rechtsgut der ungestörten sexuellen Entwicklung von Kindern stark. Deshalb ist ein separater Straftatbestand notwendig.

Kurzempfehlungen Ständerat

20.3374 08.06.2023

Mo. NR (Gugger): Unter 16-Jährige wirksam vor Pornografie auf dem Internet schützen

Artikel 197 Absatz 1 StGB verbietet es, unter 16-jährigen Kindern pornografische Inhalte zugänglich zu machen. Es braucht grössere Hürden im Zugang, um die Einhaltung dieses Verbots zu gewährleisten.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen.

Kinder und Jugendliche entwickeln ihre eigene Sexualität. Mit der schnell und einfach zugänglichen Pornografie im Internet werden sie jedoch direkt mit einer anderen Sexualität konfrontiert, nämlich mit derjenigen der Erwachsenenpornografie, die ein verzerrtes Bild von Sexualität vermittelt. Der Zugang zu pornografischem Material muss daher erschwert werden, um Kinder und Jugendliche in der Entwicklung ihrer Sexualität zu schützen. Die in der Motion vorgeschlagene Lösung ist ein möglicher Weg dazu.
20.4084 / 19.4349 15.06.2023

Mo. NR (Feri): Nationale Strategie / Mo. NR (Bulliard): Aktionsplan gegen Cyberpädokriminalität

Um das rasant wachsende Problem der sexualisierten Gewalt gegen Kinder im Internet wirksam zu bekämpfen, braucht es eine nationale Strategie, die verschiedene Massnahmen und Aktionen landesweit koordiniert.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, entgegen des Antrags der Kommission beide Motionen anzunehmen.

Pädokriminalität im Netz ist ein rasant wachsendes Phänomen: Die Anzahl der Meldungen, die Fedpol an die Strafverfolgungsbehörden der Kantone weiterleitet, hat sich über die letzten fünf Jahre vervierfacht. Darüber hinaus zeigt die kürzlich veröffentlichte JAMES-Studie das Ausmass des Problems losgelöst von der Strafverfolgung auf: Die Hälfte der Jugendlichen hat es schon ein-mal erlebt, dass sie online von einer fremden Person mit unerwünschten sexuellen Absichten angesprochen wurde. Eine nationale Strategie zur Bekämpfung der sexuellen Gewalt gegen Kin-der im Internet, konkretisiert durch einen nationalen Aktionsplan, tut Not und wird von Expert:innen gefordert. So kann die Bekämpfung der Cyberpädokriminalität durch verschiedene ineinandergreifende und koordinierte Massnahmen angegangen werden, namentlich durch die Konzeption einer wirksamen nationalen Prävention und Sensibilisierung, durch Effizienzsteigerungen in der Strafverfolgung, durch Verbesserungen der Opferhilfe sowie durch Kontroll-, Schutz- und Meldepflichten für Plattformanbieter.
19.486 15.06.2023

Pa. Iv. Regazzi: Pädokriminalität im Internet endlich wirksam bekämpfen

Der Bundespolizei soll erlaubt werden, verdachtsunabhängige verdeckte Ermittlungen durchzuführen. Damit werden die Mittel bereitgestellt, um international organisierte pädokriminelle Netzwerke zu bekämpfen, die Minderjährige sexuell ausbeuten.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, entgegen des Antrags der Kommission der parlamentarischen Initiative zuzustimmen.

Es muss konsequent gegen Sexualstraftäter und -täterinnen vorgegangen werden, die grenzüberschreitend Netzwerke bilden, um Minderjährige sexuell auszubeuten. Um gezielt gegen potenziell betroffene Plattformen ermitteln zu können und Zugang zu diesen international organisierten Netzwerken und Kreisen zu erhalten, muss den Strafverfolgungsbehörden des Bundes die Möglichkeit gegeben werden, verdachtsunabhängige verdeckte Ermittlungen durchzuführen. Wenn Sie diese Initiative unterstützen, wird ein Entwurf ausgearbeitet, der die Polizeien von Bund und Kantonen angemessen berücksichtigt und aufzeigt, wie Pädokriminalität im Internet am wirksamsten bekämpft werden kann.
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