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Kinderhandel

Kinderhandel ist ein komplexes Verbrechen und meist nicht einfach zu erkennen. Nur wenn eine Ausbeutungssituation eines Kindes erkannt wird, hat es die Chance, aus dieser Situation befreit zu werden und die nötige kindergerechte Unterstützung zu erhalten.

Unter Kinderhandel wird die Verbringung eines Kindes an einen anderen Ort, die Übergabe an eine Drittperson oder die Entgegennahme eines Kindes mit dem Ziel, das Kind auszubeuten, verstanden. Kinderhandel ist nach Art. 182 des Strafgesetzbuches (StGB) verboten. Trotzdem kommt er auch in der Schweiz in unterschiedlichen Ausprägungen vor. Kinder werden beispielsweise als Arbeitskraft ausgebeutet, zwecks sexueller Ausbeutung verkauft oder in eine Zwangsheirat gedrängt. Sie werden gezwungen zu betteln oder kriminelle Taten wie Einbrüche oder Drogenhandel zu begehen. In der Regel erleben die betroffenen Kinder nicht nur eine einzige Ausbeutungsform, sondern sie sind multidimensionaler Ausbeutung ausgesetzt. Opfer sind in sämtlichen Altersgruppen von Kindern zu finden.

Menschenhandel in der Schweiz – ein diffuses Bild

Obwohl man weiss, dass die Schweiz Transit- und Zielland des Menschenhandels ist, lässt sich das Ausmass des Problems innerhalb unserer Landesgrenzen nur schwer ausmachen – es existieren zu dieser Thematik schlicht keine zuverlässigen Zahlen. Dies hängt damit zusammen, dass sich der Handel und die Ausbeutung von Kindern in aller Regel im kriminellen Milieu abspielen. Zusätzlich besteht das Problem der uneinheitlichen und unvollständigen Datenerhebung: Je nach Behörde unterscheiden sich die Erfassungsmethoden, die ausserdem nur selten nach Alter oder Geschlecht aufgeschlüsselt sind. Zudem kann man die Organisationsstrukturen des Handels nur schwer durchschauen. Die Zahl der Menschen, mit denen jährlich in der Schweiz gehandelt wird, muss somit geschätzt werden. Das Bundesamt für Justiz geht in seinem Bericht «Menschenhandel in der Schweiz» aus dem Jahr 2001 von bis zu 3000 Personen aus. In Bezug auf den Handel von Kindern sind bis heute nur wenige Betroffene bekannt. Die Identifizierung potenzieller Opfer von Kinderhandel in der Schweiz ist lückenhaft. Ein identifiziertes Opfer wird meist als Fall von Menschenhandel eingestuft, nicht jedoch als Kindesschutzfall. Deshalb erhalten die betroffenen Kinder nicht immer den ihnen zustehenden Schutz und die auf sie angepasste Betreuung.

Die Rechtssituation von Kindern

Minderjährigen Betroffenen stehen neben den Rechten der erwachsenen Opfer von Menschenhandel zusätzliche Kinderrechte zu. Internationale Konventionen verpflichten auch die Schweiz, Kinder vor Kinderhandel zu schützen.

ECPAT Switzerland setzt sich gegen Kinderhandel ein

Die Fachstelle ECPAT Switzerland wird seit 1999 von Kinderschutz Schweiz betreut. Wir setzen uns dafür ein, dass ein Verdacht auf sexuellen Kindsmissbrauch im Tourismus oder gegen Ausbeutung von Kindern in Prostitution und Kinderhandel gemeldet wird.

Verbotene Pornografie melden (admin.ch)

Bundesamt für Polizei fedpol

Auch in der Schweiz werden Kinder Opfer von Kinderhandel. Im Rahmen der Ausarbeitung des des dritten nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel 2023 bis 2027 setzt sich ECPAT Switzerland in verschiedenen Arbeitsgruppen für einen besseren Schutz von Kindern ein, welche Opfer von Kinderhandel wurden und sich in der Schweiz aufhalten.

Die verstärkte Erkennung und Identifizierung von Opfern ist der Schlüssel, um diesen Kindern die nötige Betreuung und Unterstützung zukommen zu lassen.

Aus diesem Grund hat ECPAT Switzerland ein Handbuch für die Praxis erarbeitet, welches hilft, mögliche Opfer von Kinderhandel zu identifizieren und Empfehlungen für ihre Betreuung bereithält.

Online-Handbuch Kinderhandel

Von Ausbeutung und Gewalt betroffene Kinder können nur Hilfe erhalten, wenn ihre Not erkannt wird. Das Online-Handbuch «Kinderhandel» unterstützt Fachleute und hilft ihnen dabei, Kinder zu schützen. Das Online-Handbuch ergänzt die bereits gültigen Indikatoren zur Identifizierung von Opfern mit Checklisten und gibt Anleitungen, wie mit Betroffenen von Kinderhandel im Allgemeinen und im Asylverfahren umgegangen werden soll.

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Material & Downloads

Kinderschutz Schweiz stellt Ihnen alle wichtigen Informationen und Materialien zu diesem Thema bereit. Bei Fragen stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite: info@kinderschutz-schweiz.ch.

Engagement Kinderschutz Schweiz

Im Rahmen der Ausarbeitung des dritten Nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel 2023 bis 2027 hat sich Kinderschutz / Schweiz ECPAT Switzerland in verschiedenen Arbeitsgruppen für einen besseren Schutz von Kindern eingesetzt, welche Opfer von Kinderhandel sind und sich in der Schweiz aufhalten.

Kinderschutz Schweiz setzt sich dafür ein, dass sich Fachpersonen aus verschiedenen Bereichen verstärkt für das Thema Kinderhandel annehmen und sich damit auseinandersetzten.  Kinderschutz Schweiz engagiert sich neben Inputs an Tagungen, Weiterbildungen und webbasierten Angeboten auch für die überinstitutionelle Vernetzung.