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Gewaltfreie Erziehung

Gewalt ist in vielen Familien immer noch Alltagsrealität und Teil der Erziehungskultur.

Zwei Dinge sind für die Kindesentwicklung besonders wichtig: Wurzeln und Flügel – Wurzeln im Sinne von einem gesunden, nahrhaften Boden, in dem die Kinder aufwachsen; Flügel im Sinne von Perspektiven und Möglichkeiten, um voranzukommen und «in die Welt», in eine «leichte» Welt» zu gleiten.

Die Grundlage dafür bilden liebevolle Beziehungen zu Eltern und zu anderen Bezugspersonen, die von Zuwendung, Vertrauen, Respekt und Verlässlichkeit geprägt sind. Leider erleben viele Kinder diese Dinge nicht in genügendem Masse: Statt sich frei entfalten zu können, erfahren sie in unterschiedlichsten Formen Gewalt.

Schon die bekannten Fallzahlen erschrecken

Psychisch und physisch verletzende Bestrafungen sind in zahlreichen Familien in der Schweiz immer noch Alltagsrealität und scheinen vielerorts zur Erziehung zu gehören. Fast die Hälfte aller Kinder in der Schweiz erlebt heute Gewalt in der Erziehung. Im Jahr 2021 wurden 1656 Kinder aufgrund von «Erziehungsmassnahmen» auf Kindernotfallstationen in Spitälern behandelt. Zahlen, die einen aufhorchen lassen müssen.

Erziehung ist Privatsache, Gewalt gegen Kinder nicht.

Gewaltfreie Erziehung ist (noch) nicht gesetzlich verankert

Wir wollen, dass Kinder ohne Gewalt, in Sicherheit, mit Respekt und mit Toleranz aufwachsen. Für Gewalt an Kindern gibt es keine Rechtfertigung – sie muss von der Gesellschaft verurteilt werden. 

In der Schweizer Gesetzgebung existiert kein Verbot von Körperstrafen, wenn sie nicht zu sichtbaren Schäden führen. Was im Umkehrschluss bedeutet, dass sie erlaubt sind. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts hat diese Schlussfolgerung bestätigt, indem sie körperliche Züchtigungen im Rahmen der Familie nicht als physische Gewaltakte betrachtet, wenn sie ein gewisses von der Gesellschaft akzeptiertes Mass nicht überschreiten und die Bestrafung nicht allzu häufig wiederholt wird (BGE 129 IV 216BGE 117 IV 14). Ein «von der Gesellschaft akzeptiertes Mass» kann jedoch nicht problemlos eingegrenzt werden, da zwischen den verschiedenen Generationen, Gemeinschaften und sozioökonomischen Gruppen keine Übereinstimmung über das akzeptierbare Mass an körperlicher Bestrafung besteht. Deshalb führt diese Handhabung zu einer Rechtsunsicherheit und schliesslich dazu, dass jedes zwanzigste Kind zu Hause regelmässig körperlich bestraft wird und gar jedes vierte immer wieder psychische Gewalt erfährt.

Jedes Kind hat das Recht, vor Gewalt geschützt zu werden. So steht es in Artikel 19 der UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Die Schweiz hat das Übereinkommen im Jahre 1997 ratifiziert und sich verpflichtet, es umzusetzen. Dazu gehört ein gesetzlich verankertes Recht für Kinder auf gewaltfreie Erziehung.

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