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Prävention gegen sexualisierte Gewalt im Online-Bereich

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder findet auch online statt. Und jeder dieser Übergriffe hat verheerende Auswirkungen. Darum ist es wichtig, Präventionsmassnahmen gegen sexualisierte Gewalt auf unterschiedlichen Ebenen anzusetzen.

Im Online-Bereich sind Betroffene von sexualisierter Gewalt oft doppelt verletzt: zuerst dadurch, dass sie die Misshandlung erleben, und später, indem Bilder oder Videos davon im Internet auftauchen. Der Zugang zu Darstellungen von sexueller Ausbeutung («Kinderpornografie») war noch nie so einfach wie heute. Auch die Kontaktanbahnung und die sexuellen Belästigungen von Kindern im Internet nehmen zu. Technische Entwicklungen wie zum Beispiel das Livestreaming führen zu immer neuen Missbrauchsformen. Der Schutz von Kindern vor Ausbeutung durch sexuelle Gewalt im Internet muss deshalb fortwährend intensiviert werden.

Internationale Grundlagen für den Schutz von Kindern online

Um Kinder zu schützen, ist es zwingend, die massgebenden Grundlagen in der Schweiz umzusetzen. Diese sind:

Massnahmen zur Sensibilisierung

Eltern, Lehr- und andere Betreuungspersonen sind wichtige Ressourcen bei den Präventionsmassnahmen gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern online. Durch ihren engen Kontakt zu Kindern sind sie oft die Ersten, die Risikosituationen erkennen können. Durch kompetentes Eingreifen kann sexuelle Gewalt gegen Kinder im Online-Bereich unterbunden oder möglichst frühzeitig bekämpft werden. Betreuungspersonen müssen geschult werden in geeigneten Strategien, die Kinder schützen. Sie selbst müssen dabei lernen, einen sensiblen Umgang mit Daten und Bildern von Kindern zu pflegen. Das Teilen von intimen Bildern von Kindern oder von Personendaten beispielsweise birgt ein erhebliches Risiko für sexuelle Misshandlungen an Kindern.

Verdachtsfälle melden

Jede Person kann einen ausschlaggebenden Beitrag zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt an Kindern online leisten, indem sie Fälle von Kindsmissbrauchsabbildungen (Kinderpornografie) oder auffälliges Verhalten in Chaträumen konsequent meldet. Sie erleichtert so die Arbeit der Polizei. Dabei ist wie folgt vorzugehen:

  1. Adresse der Website kopieren. Wichtig: Laden Sie die Bilder auf keinen Fall herunter, und machen Sie keine Screenshots, denn damit machen Sie sich strafbar!
  2. Melden Sie die von Ihnen kopierte Webadresse rasch und anonym über das Meldeformular bei clickandstop.ch 
  3. Löschen Sie anschliessend im Internetbrowser den Cache und den Verlauf.

Medienkompetenz fördern und Kinder damit schützen

Kinder müssen von erwachsenen Bezugspersonen altersgerecht an digitale Medien herangeführt werden. Dazu gehört, sie sowohl mit den Chancen als auch mit den Gefahren des Internets vertraut zu machen und ihnen zu zeigen, wie sie sich am besten schützen. Digitale Medien prägen den Alltag von Kindern immer mehr. Sie sind ein Spiegel unserer Gesellschaft und bilden buchstäblich die ganze Welt ab. Das Internet bietet unzählige Möglichkeiten, um Informationen zusammenzutragen, sich weiterzubilden oder sich zu unterhalten. Gleichzeitig birgt es Risiken, insbesondere für Kinder. Deswegen ist es wichtig, dass Erwachsene Interesse an den Inhalten zeigen, die Kinder konsumieren, und mit ihnen darüber sprechen. Kinderschutz bedeutet nicht nur das Festlegen von Zeitlimiten für den Aufenthalt im Internet. Eine Verbotskultur oder ein rein technischer Kinderschutz, beispielsweise über die Anpassung von Browser-Einstellungen, ist zu wenig. Auch brauchen Kinder nebst verständlichen Regeln, die ihrer individuellen Entwicklung entsprechen, die Sensibilisierung für ihre Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz. Auch sollen Kinder ausdrücklich von ihren Bezugspersonen ermächtigt werden, Hilfe anzufordern, wenn sie online vor Problemen stehen. Kinderschutz Schweiz ist Teil der nationalen Arbeitsgruppe «Sexualität und digitale Medien» und hat gemeinsam mit anderen Organisationen ein Haltungspapier verfasst, das die Stossrichtung im Umgang mit Chancen und Risiken von digitalen Medien vorgibt.

Prävention bei Täterinnen und Tätern

Erwachsene mit pädosexueller Neigung oder mit anderen Persönlichkeitsmerkmalen, die das Risiko von sexueller Gewalt gegen Kinder im Online-Bereich erhöhen, müssen erreicht werden, bevor sie zu Tätern oder Täterinnen werden. Präventionsangebote, die auf diese Gruppe von Erwachsenen abzielen, sind allerdings rar. Immer öfter sind heute auch Minderjährige Täter oder Täterin. So wurden im Jahr 2018 299 Minderjährige wegen verbotener Pornografie verurteilt. Jedes Kind macht sich strafbar, wenn es illegale Pornografie herstellt, verbreitet oder konsumiert. Ebenso strafbar ist es, wenn Kinder grundsätzlich erlaubte Pornografie anderen Kindern unter 16 Jahren zugänglich machen, beispielsweise indem sie solche Inhalte in WhatsApp-Chats teilen. Kinderschutz Schweiz setzt mit seinen Angeboten auch bei der Sensibilisierung von Jugendlichen (Love Limits) an und leistet damit einen Beitrag zur Prävention von Straftaten im Zusammenhang mit dem Online-Bereich.

Strafverfolgung von Pädokriminalität

Ein wirksames Mittel in der Bekämpfung von Pädokriminalität im Internet ist die verdachtsunabhängige verdeckte Ermittlung mit einer sogenannten Legende. Diese versucht, in das kriminelle Umfeld einzudringen. Eine solche Ermittlung muss genehmigt werden. Dafür sind die Kantone zuständig, sie erhalten dabei Unterstützung

Material & Downloads

Kinderschutz Schweiz stellt Ihnen alle wichtigen Informationen und Materialien zu diesem Thema bereit. Bei Fragen stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite: info@kinderschutz.ch

  • Früherkennung & Frühintervention

    Früherkennung & Frühintervention

    Broschüren
    Die Leitfadenreihe von Kinderschutz Schweiz zur Früherkennung & Frühintervention

Präventionsangebote & Kurse

Sie möchten das Thema in Ihrem beruflichen Alltag konkret behandeln? Hier finden Sie unsere erprobten Programme und Kurse. Für weitere Informationen oder individuelle Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: info@kinderschutz.ch

  • Ausstellung «Eine Schweiz für Kinder. Wirklich?»

    Ausstellung «Eine Schweiz für Kinder. Wirklich?»

    Ausstellung
    Die Ausstellung «Eine Schweiz für Kinder. Wirklich?» stand vom November 2019 bis März 2020 im Bundeshaus.
  • Programm «Mein Körper gehört mir!»

    Programm «Mein Körper gehört mir!»

    Lehrmaterial
    Präventionsangebote sexualisierter Gewalt im pädagogischen Kontext

Engagement Kinderschutz Schweiz

Kinderschutz Schweiz benennt die Missachtung der Rechte der Kinder und fordert die konsequente Umsetzung der UNO-KRK in der Schweiz. Die Stiftung bringt sich in Debatten ein, wird zum Schutz der Kinder aktiv und fordert von den politisch Verantwortlichen kinder- und familienfreundliche Strukturen.