Jedes Kind hat ein Recht darauf, gesund und sicher aufzuwachsen, sein Potenzial zu entfalten, angehört und ernst genommen zu werden. So hat es die UNO-Generalversammlung im Jahr 1989 in der Konvention über die Rechte des Kindes für Kinder bis 18 Jahre festgeschrieben, die heute von den meisten Staaten ratifiziert worden ist.
Zur Schule zu gehen sowie ärztliche Versorgung und genügend Nahrung zu erhalten: Darauf hat jedes Kind auf der Welt ein Recht. Es hat auch das Recht, in Frieden zu leben, seine Meinung zu sagen, zu spielen und Geheimnisse zu haben. So steht es in der UNO-Kinderrechtskonvention geschrieben. Fast alle Staaten rund um den Globus haben sie unterzeichnet. Leider bedeutet dies nicht automatisch, dass allen Kindern diese Rechte zugestanden werden. In zahlreichen Ländern werden sie bis heute nur im Ansatz umgesetzt. Viele Kinder und selbst Erwachsene wissen nicht einmal, dass es Kinderrechte gibt.
Kinderrechte in der Schweiz
1997 ratifizierte auch die Schweiz die UNO-Kinderrechtskonvention, doch die Umsetzung in der Schweiz ist lückenhaft. Beispielsweise haben Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung (Art. 19 und Art. 37 KRK), in der Schweiz sind Körperstrafen aber nicht ausdrücklich verboten. Jedes Kind hat das Recht auf gleichwertige Bildungschancen, es zeigt sich aber, dass in der Schweiz jedes sechste Kind schlechte Bildungschancen hat, weil es in einem armutsgefährdeten Haushalt aufwächst. Auch auf Kantonsebene lassen sich grosse Unterschiede finden: So hat eigentlich jedes Kind, das in der Schweiz lebt, Recht auf den gleichen Schutz. In Realität hat ein Kind, das unter Gewalt und Vernachlässigung leidet, je nach Kanton die viermal niedrigere Chance, professionell betreut zu werden. In der Ausstellung «Eine Schweiz für Kinder. Wirklich?» von Kinderschutz Schweiz werden die soeben genannten Lücken und weitere Missstände in der Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention aufgezeigt und anhand von wahren Fällen illustriert.
Wie werden Kinderrechte umgesetzt?
Kinderrechte gelten für Menschen bis zum 18. Lebensjahr. Im frühen Kindesalter können sie ihre Rechte grundsätzlich nicht selbst einfordern und auch nicht selbst geltend machen. Dafür sind die Eltern verantwortlich. Denn Eltern haben das Recht und die Pflicht, ihre Kinder zu schützen, in ihrem Tun zu bekräftigen und sie anzuleiten. Ein wichtiger Akteur ist zudem der Staat: Er hat die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Eltern in ihrer Aufgabe zu unterstützen – und einzugreifen, falls Eltern der Aufgabe nicht gewachsen sind.
Mehr zu den Grundprinzipien sowie zur Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz finden Sie hier: UNO-Kinderrechtskonvention.