Empfehlungen an das Parlament zur Wintersession 2023

  • Wintersession 2023: Empfehlungen an das Parlament
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Kurzempfehlungen Nationalrat

22.479 11.12.2023

Pa. Iv. Bendahan: Das Recht auf digitale Unversehrtheit in die Verfassung aufnehmen

Schon ab jüngstem Alter haben Kinder – ohne eigenes Zutun – einen digitalen Fussabdruck. Gerade für Kinder ist das Recht auf digitale Unversehrtheit deshalb besonders wichtig.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, der Kommissionsminderheit zu folgen und der parlamentarischen Initiative Bendahan Folge zu geben.

Noch bevor Kinder wissen, was persönliche Daten sind, haben sie schon umfangreiche digitale Spuren hinterlassen. Kinder können keine eigenständige und informierte Zustimmung zur Bearbeitung dieser Daten geben, deshalb ist ein Recht auf digitale Unversehrtheit für Kinder besonders wichtig. Die vorgeschlagene Ergänzung von Art. 10 Abs. 2 BV um ein Recht auf digitale Unversehrtheit legt die rechtliche Grundlage für einen besseren Schutz der Kinder in der digitalen Welt.
21.504 19.12.2023

Pa. Iv. SPK-N: Bei häuslicher Gewalt die Härtefallpraxis nach Artikel 50 AIG garantieren

Die Furcht vor einem Verlust der Aufenthaltsbewilligung darf nicht dazu führen, dass ein von häuslicher Gewalt betroffener Elternteil mit den Kindern in der Gewaltsituation verbleibt. Artikel 50 AIG ist deshalb anzupassen.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, den Entwurf für eine Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) anzunehmen und dabei der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Heute müssen Kinder ausländischer Nationalität, deren Eltern sich nach häuslicher Gewalt trennen, unter Umständen die Schweiz verlassen. Der Kreis der Personen, die in einer solchen Situation Anspruch auf eine Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung haben, ist heute viel zu eng gefasst. Für Betroffene ist es oft schwierig, einen genügenden Nachweis für die häusliche Gewalt zu erbringen. Dies kann dazu führen, dass Betroffene mit ihren Kindern in Gewaltsituationen verharren, um keine Wegweisung zu riskieren. Gewalt belastet Kinder schwer und kann ihre gesunde Entwicklung beeinträchtigen. Die Vorlage der Kommissionsmehrheit schützt die Kinder. Die Minderheitsvorschläge, die den Schutz der Kinder abschwächen, sind abzulehnen.
23.4311 19.12.2023

Mo. SiK-N: Verfassungsgrundlage für einen nationalen polizeilichen Datenaustausch

Pädokriminalität im Internet findet über Kantons- und Landesgrenzen hinaus statt. Eine Grundlage in der Bundesverfassung ermöglicht einen raschen, kantonsübergreifenden Datenaustausch durch die Polizeiorgane in allen Kantonen.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, der Kommission zu folgen und diese Motion anzunehmen.

Um Gewalt an Kindern so effizient wie möglich zu bekämpfen, muss die polizeiliche Arbeit der Kantone durch einen vereinfachten Datenaustausch erleichtert werden. Das Parlament hat den Bundesrat bereits damit beauftragt, den polizeilichen Datenaustausch zu gewährleisten. An der daraufhin geschaffenen nationalen polizeilichen Abfrageplattform (POLAP) müssen sich die Kantone wegen ihrer Polizeihoheit jedoch nicht zwingend beteiligen. Um sicherzustellen, dass Polizeidaten in der ganzen Schweiz gleichermassen einer Abfrage zugänglich sind, braucht es eine neue Verfassungsgrundlage.
18.434 22.12.2023

Pa. Iv. Amherd: Cybergrooming mit Minderjährigen endlich unter Strafe stellen

Kinder brauchen Schutz vor Sexualstraftaten, die übers Internet angebahnt werden. Damit der Schutz mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative geschaffen werden kann, braucht es eine Verlängerung der Behandlungsfrist.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Frist für die Behandlung dieser parlamentarischen Initiative erneut zu verlängern.

Die Anbahnung von sexuellen Handlungen mit Kindern auf Kommunikationsportalen im Internet verletzt die sexuelle und psychische Integrität von Kindern schon, bevor es zu einem eventuellen Treffen mit der Tatperson kommt. Ein Treffen ist auch gar nicht immer das Ziel der Tatperson. Öfter begnügt sie sich mit Bildern und Videos, die Kinder und Jugendliche von sich versenden, weil die Tatperson sie mit dem Aufbau einer missbräuchlichen Beziehung im Internet dazu gebracht hat. Anlässlich der Revision des Sexualstrafrechts (18.043) wurde ein neuer Straftatbestand Cybergrooming diskutiert und in der Differenzbereinigung verworfen. Das Problem des Groomings besteht aber weiterhin. Rund die Hälfte der Jugendlichen gibt an, im Internet schon mit ungewollten sexuellen Anfragen oder Inhalten konfrontiert worden zu sein. Die Fristverlängerung gibt der Kommission Zeit, eine mehrheitsfähige Umsetzung der parlamentarischen Initiative zu finden. In der Schlussberatung zum revidierten Sexualstrafrecht wurde auf die noch hängige parlamentarische Initiative Amherd verwiesen. Eine weitere Prüfung des Anliegens ist also gewollt und zum Schutz der Kinder auch dringend notwendig.

Kurzempfehlungen Ständerat

20.445 21.12.2023

Pa. Iv. Suter: Neuer Straftatbestand Cybermobbing

Von Mobbing betroffene Kinder sind einem massiven psychischen Leidensdruck ausgesetzt, der im schlimmsten Fall bis zum Suizid führen kann. Es braucht einen strafrechtlichen Schutz, der auch die digitalen Formen dieser Straftat umfasst.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, der starken Minderheit der Rechtskommission zu folgen und der parlamentarischen Initiative Suter zuzustimmen.

Mobbing ist für alle Betroffenen, insbesondere Kinder, unerträglich. Ganz besonders gilt dies für Cybermobbing: Inhalte sind für die Betroffenen und oft einen grossen Personenkreis rund um die Uhr zugänglich und kaum mehr löschbar. Laut JAMES-Studie 2022 gibt rund ein Drittel der Jugendlichen an, solches schon erlebt zu haben. Der Bundesrat stellt in seinem Bericht vom 19. Oktober 2022 (Po. RK-N, 21.3969) fest, dass Lücken in der Strafbarkeit von Mobbing und Cybermobbing bestehen. Nicht erfasst sind beispielsweise Posts, die eine Person zwar quälen und herabsetzen, die aber für sich genommen nicht die Schwelle strafbaren Verhaltens erreichen. Für Betroffene, gerade wenn es sich dabei um Kinder und Jugendliche handelt, ist solches Verhalten äusserst belastend. Im erwähnten Bericht wird aufgezeigt, dass die Einführung eines technologieneutralen Tatbestands zum Mobbing möglich ist. Die Annahme dieser parlamentarischen Initiative erlaubt es, sorgfältig abzuklären, wie ein Straftatbestand zu Mobbing zu formulieren und im Strafgesetzbuch systematisch einzuordnen ist.
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