Kindesschutz und Kindeswohl in den Frauenhäusern

Ein Bericht der Dachorganisation der Frauenhäuser der Schweiz und Liechtenstein in Zusammenarbeit mit den Frauenhäusern zuhanden des Bundesamtes für Sozialversicherungen, Kinder- und Jugendpolitik (2020)

Frauenhäuser sind aufgrund ihrer Entstehungsgeschichte und Zielsetzungen auf den Schutz und die Beratung gewaltbetroffener Frauen ausgerichtet. Seit der Gründung der ersten Frauenhäuser in der Schweiz in den späten 1970er-Jahren bieten diese zudem Unterstützung für Kinder, die mit ihren Müttern dort Zuflucht finden (vgl. Mösch Payot 2007: 22). Im Vergleich zu anderen Fachstellen kamen die Frauenhäuser somit früh in Berührung mit dem Kindesschutz im Kontext von häuslicher Gewalt und waren für entsprechende Anliegen sensibilisiert. Im Laufe der Jahre führten zunehmende Professionalisierung und Praxiserfahrung zu einer Ausweitung und Ausdifferenzierung ihres Angebots (vgl. Meier 2015a: 171 f.). Gleichzeitig veränderten sich auch die gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich Schutz und Unterstützung von Kindern. Ausdruck dieser Entwicklungen sind beispielsweise die Schaffung rechtlicher Grundlagen oder die Ausweitung des Hilfsangebots für Kinder als Betroffene häuslicher Gewalt. In den letzten Jahren gibt es zudem ein gesteigertes fachliches und öffentliches Interesse für das Thema (vgl. Dlugosch 2010: 15). Als Beispiele hierfür können der Strategieplan 2011–2015 im Kampf gegen häusliche Gewalt des Kantons Waadt, das von 2017 bis 2020 im Kanton St. Gallen laufende Projekt «Häusliche Gewalt – und die Kinder mittendrin», verschiedene Projektevaluationen zum Thema1 sowie die laufende Spendenaktion der Glückskette für Kinder als Opfer von häuslicher Gewalt genannt werden.


In der Praxis zeigt sich jedoch, dass Handlungsbedarf in Bezug auf Prävention und Unterstützung der betroffenen Kinder besteht (vgl. Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) 2015: 15). So definiert der Bundesrat in seinem Bericht «Massnahmen zum Schliessen von Lücken bei der Umsetzung der Kinderrechtskonvention» vom 19. Dezember 2018 zwei Massnahmen im Handlungsfeld «Schutz der Kinder vor jeglicher Form von Gewalt», die gemeinsam mit Bund und Kantonen unter der Federführung des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) umgesetzt werden: Einerseits sollen der Handlungsbedarf auf der Basis neuster Studienergebnisse definiert sowie entsprechende Massnahmen entwickelt werden, andererseits gilt es, die Koordination bei Interventionen zu allen Formen der Gewalt an Kindern zu verbessern (vgl. Bundesrat 2018: 19 f.).

Vollständiger Bericht als Download verfügbar. 

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