In diesem Leitfaden liegt der Fokus auf Kinder und Jugendliche als Betroffene von häuslicher Gewalt. Eine solche Betroffenheit von Kindern und Jugendlichen liegt vor, wenn die Eltern oder andere Familienangehörige Kinder und Jugendliche misshandeln oder vernachlässigen; sie liegt jedoch ebenso vor, wenn Minderjährige häusliche Gewalt zwischen den erwachsenen Bezugspersonen in der Familie (Mutter, Vater, Partnerin oder Partner) sehen, hören oder deren Folgen anderweitig wahrnehmen. Dabei kann die Paarbeziehung bestehen, sich in Trennung befinden oder aufgelöst sein.