Empfehlungen an das Parlament zur Frühjahrssession 2024

Kurzempfehlungen Nationalrat

23.3800 27.02.2024

Po. Funiciello: Opferschutz durch Täterarbeit

Professionelle Arbeit mit Tatpersonen hilft, häusliche Gewalt einzudämmen. Sie schützt betroffene Kinder direkt und nachhaltig.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, das Postulat und die gleichlautenden Postulate (Studer) Gugger (23.3799) und von Falkenstein (23.3801) anzunehmen.

Für den effektiven Schutz der Kinder und ein Ende der Gewalt braucht es eine Verhaltensänderung der gewaltausübenden Person. Ohne fachliche Anleitung gelingt es Tatpersonen kaum, sich aus der Gewaltspirale zu befreien. Zwar haben sich die Kantone im Rahmen der Roadmap zur häuslichen Gewalt zur Zuständigkeit bei der Arbeit mit gewaltausübenden Personen bekannt – doch braucht es auch Regeln durch den Bund: Einheitliche Anforderungen an Beratungsstellen, eine Regelung zur Kostenverteilung zwischen den Kantonen und genauer definierte Leistungen des Bundes würden die Effektivität bei der Täterarbeit bei häuslicher Gewalt erhöhen.
19.415 28.02.2024

Pa. Iv. Arslan: Den jungen Menschen eine Stimme geben. Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige als erster Schritt ins aktive politische Leben

Das Recht auf altersentsprechende Partizipation steht allen Kindern und Jugendlichen zu. 16-Jährige sollen sich deshalb an politischen Entscheiden beteiligen können.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, der Kommissionsminderheit zu folgen und die parlamentarische Initiative nicht abzuschreiben.

Art. 12 der UNO-Kinderrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, die Meinung von Kindern angemessen und entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife zu berücksichtigen. Trotz Angeboten wie den Kinder- und Jugendparlamenten bestehen längst nicht für alle Jugendlichen Möglichkeiten zur politischen Teilhabe. Das Grundprinzip der Partizipation liesse sich für Jugendliche ab 16 Jahren mit dem aktiven Stimm- und Wahlrecht auf einfache Art flächendeckend realisieren.
23.3967 29.02.2024

Mo. SR (RK-S): Verbesserung der Behandlung von Kindern, die mit einer Variation der geschlechtlichen Entwicklung (DSD) geboren wurden

Eine unverbindliche Richtlinie vermag Kinder mit einer Variation der geschlechtlichen Entwicklung nicht ausreichend vor Verletzungen ihrer körperlichen Integrität zu schützen.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion abzulehnen.

Anstelle des strafrechtlichen Schutzes, den die Mo. Michel 22.3355 für Kinder mit einer Variation der geschlechtlichen Entwicklung erreichen wollte, schlägt der Ständerat mit einer Motion seiner Rechtskommission die Schaffung einer medizinisch-ethischen Richtlinie vor. Weil Verbindlichkeit und Interdisziplinarität nicht gewährleistet sind, würde mit den Richtlinien kaum mehr als ein Feigenblatt geschaffen, welches das höchstpersönliche Recht des Kindes auf körperliche Integrität nicht schützt. Damit ein besserer Schutz geschaffen werden kann, muss die Mo. RK-S abgelehnt werden.

Kurzempfehlungen Ständerat

21.504 28.02.2024

Pa. Iv. NR (SPK-N): Bei häuslicher Gewalt die Härtefallpraxis nach Artikel 50 AIG garantieren

Es schützt Kinder vor Gewalt, wenn Eltern nicht aus Angst, ihre Aufenthaltsbewilligung zu verlieren, in Gewaltbeziehungen ausharren müssen. Wie vom Nationalrat bereits beschlossen, bedarf es dazu einer Änderung des AIG.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, den Entwurf für eine Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) anzunehmen und dabei der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Bei häuslicher Gewalt ist es sowohl für den betroffenen Elternteil als auch für die Kinder essenziell, dass ihnen die Möglichkeit einer Trennung bzw. der Separierung vom gewaltausübenden Elternteil offensteht. Der drohende Verlust der Aufenthaltsbewilligung darf nicht Grund dafür sein, mit den Kindern weiter in einer von Gewalt betroffenen Beziehung ausharren zu müssen. Paargewalt ist immer eine Form der psychischen Gewalt für die Kinder. Um betroffene Kinder besser zu schützen, muss das Ausländer- und Integrationsgesetz geändert werden.
23.057 12.03.2024

Geschäft des Bundesrates: ZGB. Änderung (Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten)

Eheschliessungen mit Minderjährigen beinhalten immer auch die Gefahr von sexueller Gewalt. Es ist deshalb richtig, «Sommerferienheiraten» sowie im Ausland geschlossene Ehen mit unter 16-Jährigen in der Schweiz in keinem Fall anzuerkennen.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, der Kommission zu folgen, auf das Geschäft einzutreten und die Spezifizierung in Artikel 181a StGB sowie den Entwurf anzunehmen.

Jährlich werden in der Schweiz um die 100 Fälle von Minderjährigenheiraten bekannt. Zudem sind die Grenzen zwischen Minderjährigen- und Zwangsheiraten schmal. Eine Evaluation des Bundesrates hat gezeigt, dass die heutigen Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten nicht ausreichen. Um Minderjährige vor physischer, psychischer oder sexueller Gewalt zu schützen, müssen die gesetzlichen Regelungen zur Minderjährigenheirat angepasst werden: Im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen sollen nicht anerkannt werden. Das schützt in der Schweiz wohnende Minderjährige vor Verheiratung in ihren Heimatländern (sogenannte «Sommerferienheiraten»). Die zusätzlich zum Vorschlag des Bundesrates von der Kommission vorgeschlagene Spezifizierung in Art. 181a StGB betreffend Zwangsheiraten stellt die religiöse der zivilen Verheiratung gleich und verbessert damit ebenfalls den Schutz.
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