Empfehlungen an das Parlament für die Sommersession 2024

Kurzempfehlungen Nationalrat

21.504 27.05.2024

Pa. Iv. NR (SPK-N): Bei häuslicher Gewalt die Härtefallpraxis nach Artikel 50 AIG garantieren

Opfer häuslicher Gewalt aus Drittstaaten sollen die Möglichkeit haben, die Ehe oder die Familiengemeinschaft aufzulösen, ohne ihr Aufenthaltsrecht zu verlieren – dadurch werden auch Kinder besser vor Gewalt geschützt.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, den Entwurf für eine Änderung des AIG anzunehmen und dabei der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Für die Opfer häuslicher Gewalt ist es von grundlegender Bedeutung, dass sie die Möglichkeit haben, sich aus der Beziehung zu lösen. Der drohende Verlust einer Aufenthaltsbewilligung soll in der Schweiz als Signatarstaat der Istanbul-Konvention kein Grund sein, um weiter in einer von Gewalt geprägten Beziehung ausharren zu müssen. Mit der vorgeschlagenen Anpassung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) werden insbesondere auch betroffene Kinder besser vor Gewalt geschützt, indem der Kreis der Personen, die sich auf die Härtefallregelung nach Art. 50 AIG berufen können, umfassender formuliert wird. Um Betroffene und deren Kinder nachhaltig zu schützen, sollte zudem die Überprüfung der Integrationskriterien für drei Jahre keinen Einfluss auf die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung haben.
23.057 27.05.2024

Geschäft des Bundesrates: ZGB. Änderung (Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten)

Eheschliessungen mit Minderjährigen beinhalten immer auch die Gefahr von sexualisierter Gewalt. Es ist richtig, ein starkes Signal dagegen zu setzen und diese Ehen möglichst zu verhindern.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, den Entwurf anzunehmen und dabei der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Minderjährigenheiraten bedeuten ein erhöhtes Risiko für psychische, sexuelle oder körperliche Gewalt an verheirateten Kindern. Die Verheiratung von Minderjährigen muss deshalb möglichst verhindert werden. Die vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen werden diesem Vorhaben gerecht: Im Ausland geschlossene Ehen mit Personen unter 16 Jahren sollen in der Schweiz nicht anerkannt werden, genauso wenig wie die «Sommerferienehen», bei denen ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Eheschliessung mit einer minderjährigen Person im Ausland den Wohnsitz in der Schweiz hat. Die von der Kommission beantragte Streichung der Interessenabwägung schützt Kinder, da betroffene Minderjährige in der Interessenabwägung oft unter grossem Druck der Familie stehen, die Ehe gegen den eigenen Willen weiterzuführen.
22.4505 12.06.2024

Mo. Müller-Altermatt: Datenlage zur Umsetzung der Kinderrechte verbessern

Mit der Schaffung einer schweizweit harmonisierten Datengrundlage kann der Schutz der Kinder zielgerichtet und effizient vorangebracht werden.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Motion anzunehmen.

Der UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat die Schweiz wiederholt dazu aufgefordert, die fragmentierte und uneinheitliche Datenerhebung zu Belangen, die Kinder und die Umsetzung der Kinderrechtskonvention betreffen, zu verbessern. Es fehlt eine Gesamtschau zur Lebenssituation von Kindern in der Schweiz. Verfügbare Zahlen sind in verschiedensten nationalen und kantonalen Statistiken verstreut und oft nicht vergleichbar. Vielfach fehlen die Zahlen gänzlich. Schutz braucht Wissen: Damit die Rechte der Kinder gewährleistet werden können – insbesondere der Schutz vor allen Formen der Gewalt –, braucht es eine umfassende, einheitliche Kinder- und Jugendhilfestatistik.

Kurzempfehlungen Ständerat

24.3145 04.06.2024

Po. Roth: Schwerwiegende Folgen der fehlenden Behandlung postnataler Depression verhindern

Eine Nicht- oder Fehlbehandlung einer postnatalen Depression birgt auch für die Kinder erhebliche Risiken. Es braucht einen Überblick über die Prävalenz und die Versorgungssituation, um nötige Verbesserungen in die Wege zu leiten.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, das Postulat anzunehmen.

Damit Kinder nicht in ihrer gesunden Entwicklung gefährdet werden, ist eine rasche und professionelle Behandlung von Müttern, die unter einer postnatalen Depression leiden, notwendig. Idealerweise werden Mutter und Kind dabei nicht getrennt. Entsprechende Angebote gibt es aber lediglich in sieben Kantonen, zudem fehlt es an genügend qualifiziertem Fachpersonal und Weiterbildungen. Lange Wartezeiten und administrative sowie finanzielle Hürden für einen Zugang zu Hilfsangeboten gefährden Mütter und Kinder. Um Abhilfe zu schaffen, muss aufgezeigt werden, wie ergänzende ambulante Angebote geschaffen und Angebotslücken geschlossen werden können.
23.4311 12.06.2024

Mo. NR (SiK-N): Verfassungsgrundlage für eine Bundesregelung des nationalen polizeilichen Datenaustausches

Zur Bekämpfung der Cyberpädokriminalität müssen die Polizeikorps jederzeit schnell auf alle in der Schweiz verfügbaren polizeilichen Daten zugreifen können.

Kinderschutz Schweiz empfiehlt, dem einstimmigen Antrag der SiK-S zu folgen und die Motion anzunehmen.

Kriminelle Aktivitäten machen nicht an Kantons- oder Landesgrenzen halt. Für eine wirksame Bekämpfung der Gewalt gegen Kinder ist es deshalb wichtig, dass die Polizeiorgane ihre Daten einfach und schnell austauschen können. Eine nationale Abfrageplattform (POLAP) ist bereits im Aufbau und ein Entwurf für ein interkantonales Konkordat über den Austausch von Polizeidaten liegt vor. Aufgrund der Polizeihoheit der Kantone muss aber sichergestellt werden, dass diese sich demnächst tatsächlich am notwendigen Austausch polizeilicher Daten beteiligen werden. Eine neue Verfassungsgrundlage ist ein angemessenes Mittel, um die angestrebten Ziele erreichen zu können. Auch die Kommission spricht sich für diesen Weg aus.
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