Dies trotz der erwiesenen Wirksamkeit von solchen Kampagnen in der Bekämpfung von Gewalt und der Notwendigkeit der Unterstützung von Gewaltbetroffenen. Trotz der Verpflichtung durch die Istanbul-Konvention. Und vor allem auch trotz des Auftrages durch das Parlament für die Durchführung von regelmässigen schweizweiten Kampagnen zu sexualisierter, häuslicher und geschlechtsbezogener Gewalt und den bereits begonnenen Arbeiten dazu.
Kinderschutz Schweiz findet den Entscheid des Bundesrats absolut unverständlich und hat deshalb zusammen mit 172 Organisationen einen offenen Brief an Bundesrätin Karin Keller-Sutter unterzeichnet.