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Empfehlungen der SODK und der KOKES zur ausserfamiliären Unterbringung

Kinderschutz Schweiz begrüsst die Empfehlungen, welche die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) und die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) bezüglich der ausserfamiliären Unterbringung von Kindern am 22. Januar 2021 an die Kantone richteten.

Besonders erfreulich ist das Gewicht, welches in den Empfehlungen der Partizipation des Kindes beigemessen wird, sowie der Umstand, dass Partizipation sich nicht auf die Anhörung beschränkt, sondern deutlich umfassender verstanden wird. Die Kinder sollen über ihre Rechte informiert sein und es soll keine Platzierungen mehr geben ohne Mitsprache der betroffenen Kinder. Diese Stärkung der Kinderrechte gemäss der Kinderrechtskonvention ist sehr zu begrüssen.

Zudem ist es höchste Zeit, dass die Kantone ihre Prozesse bei der ausserfamiliären Unterbringung von Kindern gemeinsamen Standards anpassen. Die Konferenzen schaffen mit ihren Empfehlungen ein gemeinsames Fundament, das die Rechtsgleichheit aller Kinder in der Schweiz erhöhen wird.

 

Weitere Informationen lesen Sie hier:

Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren

Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz