Eines davon sind drei gleichlautende Postulate mit dem Titel «Opferschutz durch Täterarbeit»: Der Bund soll prüfen, wie die Arbeit mit gewaltausübenden Personen gefördert werden kann. Wenn Kinder heftige Konflikte zwischen den Eltern miterleben müssen, stellt dies eine Form von psychischer Gewalt dar. Mithilfe von professioneller Unterstützung gelingt es Tatpersonen besser, sich aus der Gewaltspirale zu befreien. Professionelle Arbeit mit Tatpersonen trägt somit dazu bei, häusliche Gewalt einzudämmen. Betroffene Kinder können direkt und nachhaltig geschützt werden.
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