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Endlich! Der Ständerat sagt JA zum Recht auf gewaltfreie Erziehung

Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat die Motion Bulliard 19.4632 angenommen. Kinderschutz Schweiz ist hoch erfreut, dass dieses Kinderrecht nun auch in der Schweiz umgesetzt wird.

25 Jahre nach Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention wird das Recht auf gewaltfreie Erziehung somit endlich im Zivilgesetzbuch verankert. Kinderschutz Schweiz ist hoch erfreut, dass dieses Kinderrecht nun auch in der Schweiz umgesetzt wird. Für Eltern dient das Recht auf gewaltfreie Erziehung als klare Leitlinie.

Jahrzehntelanges Engagement von Kinderschutz Schweiz zahlt sich aus

Die gewaltfreie Erziehung war seit der Gründung von Kinderschutz Schweiz vor 40 Jahren – 1982 als «Schweizerischer Kinderschutzbund» – eines unserer Kernanliegen. Das Engagement war dabei nie nur politisch. Kinderschutz Schweiz wandte sich immer auch direkt an die Erziehenden und zeigt Alternativen zu Gewalt auf. Mittels mehreren Präventionskampagnen konnten wir in den letzten Jahren die Eltern sensibilisieren und die breite Öffentlichkeit erfolgreich mobilisieren. Dazu unterstützte Kinderschutz Schweiz auch sämtliche politischen Vorstösse, welche die Einführung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung forderten.

Die Motion von Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach führt endlich zum Erfolg

Was der Nationalrat bereits 1996 befürwortete und zwischenzeitlich x-mal abgelehnt wurde, fand heute auch im Ständerat die nötige Mehrheit. Der Bundesrat wird beauftragt, das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung im ZGB zu verankern. Ein starkes Signal für den Schutz der Kinder in der Schweiz. Die gesetzliche Verankerung ist auch Sinne von Eltern und Erziehungsberechtigten: Zwei Drittel sind der Ansicht, dass ein solches Recht die gesellschaftliche Bereitschaft zur gewaltfreien Erziehung fördere. Und 12% geben sogar an, dass sie ihr Erziehungsverhalten ändern würden, wenn das Recht auf gewaltfreie Erziehung im Gesetz verankert würde.

Langjährige Forderung des UN-Kinderrechtsausschuss wird endlich umgesetzt

Der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen hatte die Schweiz wiederholt dringlich dazu aufgefordert: Das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung gehört ins Gesetz! 23 der 27 EU-Staaten haben bereits ein solches Gesetz. Die Schweiz ist jetzt weltweit das 65. Land, welches das Recht auf gewaltfreie Erziehung gesetzlich verankert. «Auch wenn das Anliegen nochmals als konkrete Vorlage von der Bundesversammlung angenommen werden muss, wird das Recht auf gewaltfreie Erziehung im Gesetz auch in der Schweiz bald Realität», freut sich Stiftungsratspräsidentin Yvonne Feri. Damit die neue gesetzliche Regelung eine möglichst starke präventive Wirkung entfalten kann, empfiehlt Kinderschutz Schweiz, die Einführung mit entsprechenden Informationskampagnen zu begleiten.

So geht es nun weiter

Die Motion geht nun an den Bundesrat, der eine Gesetzesvorlage erarbeiten wird. Es ist anzunehmen, dass er sich bei der Umsetzung stark an die im Postulatsbericht zur gewaltfreien Erziehung erwähnte Formulierung anlehnen wird. «Heute hat die Politik klar gemacht, dass Ohrfeigen, Fusstritte und Schläge keine Erziehungsmittel sind, sondern Gewalt an Kindern. Wir von Kinderschutz Schweiz freuen uns, bleiben dran und sind weiterhin für Eltern, Berufsgruppen, Politik und Medien da», so Regula Bernhard Hug, Leiterin der Geschäftsstelle von Kinderschutz Schweiz.

Medienanfragen

Tamara Parham
Bereichsleiterin Kommunikation und Partnerschaften
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Tamara Parham