In den rechtlichen Grundlagen sollen Mindeststandards auf Bundesebene festgelegt werden, weil der Schutz des Kindes nicht vom Wohnkanton abhängig sein darf. Rechtliche Verfahren sollen kinderfreundlich werden, damit Kinder partizipieren können. Bei den Datengrundlagen soll eine bessere Vergleichbarkeit der erhobenen Daten erreicht und sollen zusätzliche Daten erhoben werden. Zudem muss der Datenaustausch verbessert werden. Auf struktureller Ebene werden Ombudsstellen für Kinderrechte thematisiert, die angeordnete Mediation verlangt und der Austausch und die Vernetzung der Kindesschutzorganisationen gefordert. Auf der Ebene der Fachpersonen und der einzelnen Organisationen verlangt Kinderschutz Schweiz mehr Sensibilisierung für Kinderrechte, Kindesschutz, Früherkennung und Frühintervention. Organisationen müssen über Kindesschutz-Policies verfügen. Kinderschutz Schweiz setzt sich zudem für transdisziplinäre Qualitätsstandards ein.