Körperliche und psychische Gewalt an Kindern ist in der Schweiz weiterhin Teil des Alltags. Jedes zwanzigste Kind wird zu Hause regelmässig körperlich bestraft. Gar jedes vierte Kind erfährt regelmässig psychische Gewalt. Es ist wissenschaftlich belegt, dass Gewalt in der Erziehung nur negative und zum Teil langanhaltende Folgen für die betroffenen Kinder hat.
Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention verlangt den Schutz des Kindes vor jeglichen Formen der Gewalt. Die Schweiz hat die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert, der gesetzliche Schutz vor Gewalt ist aber nicht umfassend. Es ist höchste Zeit, dass Kinder in der Schweiz uneingeschränkt von diesem Schutz profitieren können. Eine Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch ist ideal, da damit deutlich gezeigt wird, dass jegliche Gewalt als Mittel der Erziehung nicht zu rechtfertigen ist.