Schutz in der frühen Kindheit
Schutz in der frühen Kindheit I: Rechtliche Grundlagen und Datenlage auf nationaler Ebene
In der Schweiz liegt die Verantwortlichkeit für die Kinder und Jugendpolitik sowie den Kindesschutz vor allem bei den Kantonen. Entsprechend unterschiedlich sind sie ausgestaltet. Aus diesem Grund ist auch die Datenlage über die Prävalenz von Kindeswohlgefährdungen und den verschiedenen Massnahmen zum Kindesschutz unzureichend. Weiterlesen PDF
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Kurzposition I Datenlage auf nationaler EbenePDF 0.3 MB
Schutz in der frühen Kindheit II: Unterstützung der Eltern zur Prävention von Gewalt
Oftmals entsteht Gewalt an kleinen Kindern aus einer Überlastung der Erziehungsberechtigten heraus. Familien und Erziehungsberechtigte mit Kindern im Alter von null bis acht Jahren bräuchten oft mehr Unterstützung: von einer verstärkten Beratung beim Übergang zum Elternsein, einer Sensibilisierung über negative Folgen von Gewalt hin zu einer besseren Information über bestehende Hilfsangebote, z.B. die aufsuchende Familienarbeit. Weiterlesen PDF
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Kurzposition II generelle Unterstützung ElternPDF 0.2 MB
Schutz in der frühen Kindheit III: Besserer Schutz von Kindern in der Familie
Die Einführung des Rechts auf eine gewaltfreie Erziehung, durch öffentliche Sensibilisierungskampagnen begleitet, würde helfen, Kinder vor Gewalt in der Familie zu schützen. Ebenfalls nötig sind Massnahmen zur früheren Erkennung und zum besseren Schutz von Kindern, die Partnerschaftsgewalt miterleben müssen. In der Hälfte aller Fälle betrifft dies Kinder im Alter von null bis acht Jahren. Sie sollten in jedem Fall zeitnah Hilfe erhalten, sobald sie bei Polizeieinsätzen aufgrund häuslicher Gewalt registriert werden. Ebenfalls besseren Schutz innerhalb der Familie sollten Kinder erhalten, wenn es um die Weiterverbreitung von Bildern und Informationen von ihnen geht, wofür der Begriff des «Sharenting» verwendet wird. Hier ist eine verstärkte Sensibilisierung der Erziehungsberechtigten notwendig. Weiterlesen PDF
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Kurzposition III Schutz von Kindern in der FamiliePDF 0.3 MB
Schutz in der frühen Kindheit IV: Besserer Schutz von Kindern in institutionellen Settings
Kinder kommen in der frühen Kindheit zwar mit verschiedensten Institutionen und Personen in Kontakt, doch gilt dies nicht für alle Kinder und Lebensjahre in gleichem Masse. Kindeswohlgefährdungen können von Fachpersonen, die mit Kindern arbeiten, früh erkannt werden – doch brauchen sie die nötige Ausbildung dazu. Hier gibt es Handlungsbedarf: Alle Personen, die mit Kindern arbeiten, sollten im Bereich der Früherkennung sensibilisiert, aus- und weitergebildet sein. Dies ist heute noch nicht der Fall. Gerade wenn Kleinkinder bis zum Kindergarteneintritt kaum mit Fachpersonen in Kontakt kommen, ist die gute Ausbildung (z. B. von Kinderärztinnen und MPA) umso entscheidender. Stärker institutionalisierten Schutz brauchen Kinder auch bei betreuten Freizeitangeboten, in denen keine Fachpersonen anwesend sind. Hier sind neben einer besseren Sensibilisierung insbesondere gute Schutzkonzepte notwendig. Weiterlesen PDF
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Kurzposition IV Schutz von Kindern in institutionellen SettingsPDF 0.3 MB
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Grundlagenbericht Schutz in der frühen KindheitPDF 0.5 MB
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Kindswohlgefährdung
Eine frühzeitige Erkennung hilft, passende Massnahmen einzuleiten. -
Sharenting: Kinderbilder im Netz
Kinderfotos im Internet zu teilen, bringt Gefahren mit sich. -
Prävention in Institutionen und Organisationen
Institutionen für Kinder und Jugendliche müssen die ihnen anvertrauten Kinder vor sexualisierter Gewalt schützen. Aktive Prävention ist ein wichtiger Pfeiler.