Stellungnahme an das Bundesamt für Gesundheit BAG vom 7. Oktober 2020
Dank der Intervention von Kinderschutz Schweiz wurden die Anweisungen zur Quarantäne angepasst. Gemäss den angepassten Anweisungen des BAG ist es den Kindern jetzt unter anderem möglich, täglich in Begleitung von Familienangehörigen an die frische Luft zu gehen, ohne Kontakt zu anderen Personen. Auch der Kontakt untereinander wird nicht mehr grundsätzlich verboten, wenn es kleine Kinder betrifft.
Unsere Stellungnahme
Kinder finden in den aktuellen «Anweisungen zur Quarantäne» gar keine Erwähnung, in den «Anweisungen zur Isolation» nur am Rand. Die Regeln für Erwachsene können aber nicht einfach für Kinder übernommen werden: Bis ins Alter von 3-4 Jahren brauchen sie schon rein für die Nahrungsaufnahme und die Körperhygiene den nahen physischen Kontakt zu ihren Eltern. Doch auch bei älteren Kindern ist diese Nähe essentiell für ihr psychisches Wohlbefinden. Insbesondere sind es die folgenden zwei Anweisungen, die nicht mit dem Kindeswohl zu vereinbaren sind:
- Richten Sie sich allein in einem Zimmer bei geschlossenen Türen ein und nehmen Sie die Mahlzeiten in Ihrem Zimmer ein.
- Halten Sie 1,5 Meter Abstand von den anderen Personen im Haushalt, wenn Sie Ihr Zimmer verlassen müssen.
Kinderschutz Schweiz bittet das BAG, für Eltern von betroffenen Kindern zumindest folgende Punkte in die «Anweisungen zur Quarantäne» aufzunehmen:
- Eltern mit (kleinen) Kindern sollen diese weiterhin wie gewohnt Umsorgen und ihre physischen und psychischen Bedürfnisse (also auch solche nach körperlicher Nähe) erfüllen.
- Je jünger die Kinder sind, desto eher sollten sie innerhalb der eigenen Wohnung während der Quarantäne möglichst am normalen Familienleben (z.B. dem Essen) teilhaben können.
- Ein klarer Hinweis darauf, dass Eltern einen Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn sie Ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung des Kindes unterbrechen müssen.
Aus Sicht von Kinderschutz Schweiz sollte es asymptomatischen Kindern in der Quarantäne möglich sein, täglich nach draussen an die frische Luft zu gehen. Dies in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person, ohne Kontakt zu anderen Personen und unter Einhaltung aller anderen Schutzmassnahmen. Für die betroffenen Kinder wäre das eine Erleichterung, für die Eltern ebenso. Ein «Durchatmen» im Freien würde sicher helfen, Konflikten und häuslicher Gewalt vorzubeugen. Aufenthalte im Freien könnten in den «Anweisungen» klar umschrieben werden, bspw. dass es sich dabei um Spaziergänge ohne Kontakt zu Drittpersonen handeln muss und Aufenthalte an frequentierten Orten wie etwa Spielplätzen nicht zulässig sind.
In den «Anweisungen zur Isolation» wird unter dem Punkt «Ratschläge für Eltern» zwar darauf hingewiesen, dass «je nach Alter des Kindes (...) die Massnahmen zur Isolation in einem Raum und das Tragen einer Maske individuell angepasst werden (müssen)», doch ist diese Formulierung sehr offen – unklare, unterschiedliche oder nicht umsetzbare Anweisungen an Eltern sind die Folge. Mit deutlicheren, spezifischen Anweisungen werden viele Unsicherheiten bei den Eltern vermieden. Es gelingt den Eltern damit besser, das Wohl ihrer Kinder und die Erfordernisse der Pandemie-Eindämmung zu vereinen. Wir bitten Sie, Ihre Anweisungen zu Quarantäne und Isolation mit Blick auf Kinderrechte, Kindeswohl und praktische Umsetzung in der Familie zu überarbeiten.
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Stellungnahme zu «Anweisungen zur Quarantäne» des BAGPDF 0.3 MB