Kinder und Gewalt im Sport: Verbände haben die Verantwortung
Stellungnahme von Kinderschutz Schweiz, ESPAS und Limita zur Motion 20.4331 «Misshandlungen im Schweizer Sport. Schaffung einer unabhängigen nationalen Anlauf- oder Meldestelle»
Kinder und Jugendliche begeben sich im Training in die Obhut von Trainerinnen und Trainern und damit in die Verantwortung von Vereinen und Verbänden.
Die Verantwortung darf bei Grenzverletzungen, Gewalt, Machtmissbrauch oder sexuellen Übergriffen nie an die Kinder delegiert werden – es sind immer die Erwachsenen, die verantwortlich sind.
Die Sportorganisationen stellen sicher, dass die Vereinsfunktionäre und Trainerinnen und Trainer wissen, wie sie Grenzverletzungen, Machtmissbrauch und sexuelle Übergriffe erkennen und wissen wie sie sich verhalten sollen, wenn sie Zeuge davon werden. Hierfür muss Trainingsqualität definiert und ein internes Meldemanagement aufgebaut werden.
Die «Ethik-Charta» von Swiss Olympic hält klar fest, dass die physische und die psychische Integrität der Sportlerinnen und Sportler nicht verletzt werden darf und dass Gewalt und jede Form von Ausbeutung nicht tolerierbar sind.
Die «Ethik-Charta» darf nicht toter Buchstabe sein – es braucht die verbindliche Einhaltung dieser Prinzipien mit Kontrolle und Rechenschaftspflicht. Bestehende Präventionsprogramme bieten Verbänden Unterstützung in der Umsetzung konkreter Massnahmen.
Prävention jeglicher Gewaltformen ist immer Führungsaufgabe und Teil der Qualitätssicherung in einer Organisation. Die Verbände müssen in Zusammenarbeit mit Fachorganisationen detaillierte Schutzkonzepte erstellen. Ein umfassendes Schutzkonzept umfasst unter anderem konkrete Instrumente des Risiko- und des Krisenmanagements. Leitlinien zur Prävention von sexueller Ausbeutung im Freizeitbereich geben einen Orientierungs- und Reflexionsrahmen vor.
Eine nationale und unabhängige Anlauf- und Meldestelle muss unbedingt für Kinder und Jugendliche niederschwellig erreichbar sein.
Kinderschutz Schweiz begrüsst die Schaffung einer unabhängigen nationalen Meldestelle. Diese muss jedoch unbedingt Teil eines ganzheitlichen Schutzkonzeptes sein und darf keine losgelöste Einzelmassnahme werden. Die Sportverbände sollen ihre Verantwortung für den Schutz der ihnen anvertrauten Kinder mit Konzepten, entsprechenden Strukturen, Kontrollen und einer Rechenschaftspflicht wahrnehmen. Es darf nicht sein, dass die Verantwortung an die betroffen Kinder und Jugendliche abgegeben wird.