Die Schweiz hat die UNO-Kinderrechtskonvention, bestehend aus 54 Artikeln, 1997 ratifiziert und sich damit verpflichtet, die Kinderrechte zu wahren. Doch leider gibt es auch heute noch Lücken in deren Umsetzung.
So zum Beispiel beim Recht auf eine gewaltfreie Erziehung (Art. 19 und Art. 37 UNO-KRK), welches bis heute nicht eindeutig und klar im schweizerischen Gesetz verankert ist. Dies obwohl fast 50% der Kinder in der Schweiz zu Hause Gewalt erleben (Präventionskampagne).
Mit unserer Arbeit machen wir uns dafür stark, dass diese Lücken geschlossen und alle Kinder in der Schweiz in Schutz und Würde aufwachsen können und ihre Rechte gewahrt werden – und das jeden Tag.