Der Nationalrat hat mit der Annahme des Postulats Bulliard «Schutz von Kindern vor Gewalt in der Erziehung» (20.3185) einen wichtigen Schritt hin zu einem gesetzlich verankerten Recht auf gewaltfreie Erziehung gemacht. Wir gratulieren Frau Nationalrätin Bulliard-Marbach, Mitglied der politischen Kommission von Kinderschutz Schweiz, herzlich zu diesem Erfolg! Glücklich sehen wir, dass unsere langjährige Überzeugungsarbeit für eine rechtliche Verankerung der gewaltfreien Erziehung endlich Früchte trägt. Wir haben uns im Parlament vielfach dafür eingesetzt: letztmals via der prämierten und vielbeachteten Ausstellung «Eine Schweiz für Kinder. Wirklich?» direkt im Bundeshaus.
Der Weg zu einem im Gesetz verankerten Recht auf gewaltfreie Erziehung ist damit noch nicht zu Ende. Es hängt viel vom Vorschlag des Bundesrates ab, der aufgrund des Postulats erarbeitet wird. Das Parlament wird sich noch eingehend mit einem allfälligen konkreten Artikel beschäftigen – mit offenem Ausgang. Wir werden diesen Weg mitgehen und uns weiterhin dafür starkmachen, dass das Recht auf gewaltfreie Erziehung tatsächlich Eingang ins Gesetz findet.