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Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!

Die Rechtskommission des Ständerats wartet mit dem Entscheid über das Recht auf gewaltfreie Erziehung noch zu.

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats hat sich gestern mit der Motion Bulliard 19.4632 «Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern» auseinandergesetzt. Sie entschied sich dabei für das Verschieben der Behandlung. Als Grund nannte die Kommissionsmehrheit den noch nicht erschienenen Bericht zum Postulat Bulliard 20.3185 «Schutz von Kindern vor Gewalt in der Erziehung». Damit wird die Einführung dieses fundamentalen Rechts unnötigerweise verzögert.

 

Die Rechtskommission des Ständerats lässt die Kinder warten

Ein Vierteljahrhundert nach der Unterzeichnung der UNO-Kinderrechtskonvention warten die Kinder in der Schweiz noch immer auf eine gesetzliche Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung. Da der erwähnte Postulatsbericht frühestens im Sommer erscheint, wird nochmals einige Zeit vergehen bis zu einem definitiven Entscheid.

 

Das Recht auf gewaltfreie Erziehung wirkt präventiv und gehört ins ZGB

Studien zeigen, dass körperliche und psychische Gewalt an Kindern in der Schweiz weiterhin Teil des Alltags sind. Jedes zwanzigste Kind wird zu Hause regelmässig körperlich bestraft. Gar jedes vierte Kind erfährt regelmässig psychische Gewalt. Auch die tendenziell steigenden Fallzahlen in den Kinderschutzstatistiken der Kinderspitäler weisen auf anhaltende Gewalt an Kindern hin. Für Eltern würde das Recht auf gewaltfreie Erziehung als klare Leitlinie dienen, dass Gewalt in der Erziehung nicht zulässig ist. Würde dazu dessen Einführung mit entsprechenden Informationskampagnen begleitet, könnte es eine starke präventive Wirkung entfalten.

 

Ein Kernanliegen von Kinderschutz Schweiz

Kinderschutz Schweiz setzt sich seit über 40 Jahren dafür ein, dass das Recht auf gewaltfreie Erziehung – wie es die UNO-Kinderrechtskonvention allen Kindern klar zuspricht – im schweizerischen Gesetz seinen Widerhall findet. Dass die Motion «Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern» schlussendlich auch vom Ständerat angenommen wird, ist deshalb aus Sicht von Kinderschutz Schweiz zentral. Neben dem politischen Weg verfolgt Kinderschutz Schweiz die Prävention von Gewalt in der Erziehung mit diversen Angeboten wie z. B. den Elternkursen