Sharenting: Privatsphäre vor Likes
Erste Datenerhebung für die Schweiz
Erstmals liegen konkrete Zahlen zum Thema Sharenting («to share» / «parenting») in der Schweiz vor. Im Auftrag von Kinderschutz Schweiz befragte die Universität Fribourg 1605 Mütter und Väter zu ihrem Verhalten beim Teilen von Kinderfotos und -videos. Die Ergebnisse zeigen, dass sowohl das Alter der Eltern wie auch das der Kinder ausschlaggebend ist, wie oft gepostet wird. Etwa ein Drittel der wöchentlich postenden Eltern ist jünger als 35 Jahre, und rund 50% der wöchentlich teilenden Eltern gehören der Altersgruppe von 36 bis 40 Jahren an. Jüngere Eltern haben tendenziell jüngere Kinder, weshalb Bilder/Videos von jüngeren Kindern deutlich häufiger auf den sozialen Medien geteilt werden als Bilder/Videos von älteren Kindern. Zudem gaben knapp 45% der befragten Eltern an, ihre Kinder nicht um Erlaubnis zu fragen, bevor sie Bilder posten, obwohl jedes Kind ein Recht auf Privatsphäre und das eigene Bild hat.
«Teile Momente statt Kinderbilder»
Mit der nationalen Online-Kampagne «Teile Momente statt Kinderbilder» erinnert Kinderschutz Schweiz daran, dass das Posten von Kinderbildern auf Social Media nicht nur Likes, sondern auch Risiken mit sich bringt. Zu den Risiken zählen unter anderem der Kontrollverlust über die Bilder nach dem Posten, die oftmals unfreiwillige digitale Identität der Kinder, die Gefahr von Cybergrooming oder Sextortion, die Möglichkeit, dass Bilder für (Cyber-)Mobbing missbraucht werden, oder im schlimmsten Fall im Darknet landen. Auch bei der Verwendung von Hashtags ist Vorsicht geboten. Durch Hashtags wird die Suche nach spezifischen Kinderbildern vereinfacht, was dazu führen kann, dass viele der ursprünglich auf Social Media geposteten Bilder missbraucht werden.
Fotos machen ja, teilen nur mit Vorsicht
Eltern und Bezugspersonen können zum Schutz der Kinder beitragen, indem sie sich vor jeder Veröffentlichung eines Kinderbildes folgende Fragen stellen: Wird das Kind durch die Abbildung gefährdet? Wird es blossgestellt? Wird es in einer intimen Situation gezeigt? Ist das Gesicht des Kindes zu erkennen? Wenn sich all diese Fragen mit einem klaren Nein beantworten lassen und man zusätzlich noch das Einverständnis der abgebildeten Person hat – bei Kleinkindern liegt es in der Verantwortung der Eltern und Erziehungsberechtigten, die für das Kindeswohl angemessene Entscheidung zu treffen –, dann sind die Voraussetzungen fürs Teilen von Bildern im Internet erfüllt. Im Zweifelsfall sollte immer zugunsten des Kindeswohls auf das Teilen verzichtet werden.
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Medienmitteilung: Teile Momente statt KinderbilderPDF 0.1 MB
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