Empfehlungen an das Parlament zur Wintersession 2023
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Wintersession 2023: Empfehlungen an das ParlamentPDF 0.2 MB
Kurzempfehlungen Nationalrat
Pa. Iv. Bendahan: Das Recht auf digitale Unversehrtheit in die Verfassung aufnehmen
Schon ab jüngstem Alter haben Kinder – ohne eigenes Zutun – einen digitalen Fussabdruck. Gerade für Kinder ist das Recht auf digitale Unversehrtheit deshalb besonders wichtig.
Kinderschutz Schweiz empfiehlt, der Kommissionsminderheit zu folgen und der parlamentarischen Initiative Bendahan Folge zu geben.
Pa. Iv. SPK-N: Bei häuslicher Gewalt die Härtefallpraxis nach Artikel 50 AIG garantieren
Die Furcht vor einem Verlust der Aufenthaltsbewilligung darf nicht dazu führen, dass ein von häuslicher Gewalt betroffener Elternteil mit den Kindern in der Gewaltsituation verbleibt. Artikel 50 AIG ist deshalb anzupassen.
Kinderschutz Schweiz empfiehlt, den Entwurf für eine Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) anzunehmen und dabei der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Mo. SiK-N: Verfassungsgrundlage für einen nationalen polizeilichen Datenaustausch
Pädokriminalität im Internet findet über Kantons- und Landesgrenzen hinaus statt. Eine Grundlage in der Bundesverfassung ermöglicht einen raschen, kantonsübergreifenden Datenaustausch durch die Polizeiorgane in allen Kantonen.
Kinderschutz Schweiz empfiehlt, der Kommission zu folgen und diese Motion anzunehmen.
Pa. Iv. Amherd: Cybergrooming mit Minderjährigen endlich unter Strafe stellen
Kinder brauchen Schutz vor Sexualstraftaten, die übers Internet angebahnt werden. Damit der Schutz mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative geschaffen werden kann, braucht es eine Verlängerung der Behandlungsfrist.
Kinderschutz Schweiz empfiehlt, die Frist für die Behandlung dieser parlamentarischen Initiative erneut zu verlängern.
Kurzempfehlungen Ständerat
Pa. Iv. Suter: Neuer Straftatbestand Cybermobbing
Von Mobbing betroffene Kinder sind einem massiven psychischen Leidensdruck ausgesetzt, der im schlimmsten Fall bis zum Suizid führen kann. Es braucht einen strafrechtlichen Schutz, der auch die digitalen Formen dieser Straftat umfasst.
Kinderschutz Schweiz empfiehlt, der starken Minderheit der Rechtskommission zu folgen und der parlamentarischen Initiative Suter zuzustimmen.