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Kommentar zum Kindeswohl im Zusammenhang mit der «Ehe für alle»

Kinderschutz Schweiz sieht das Kindeswohl weder von der «Ehe für alle» noch von der vorgesehenen Regelung der Samenspende für lesbische Paare verletzt und betont, dass der Schutz der Kinder vor allen Formen der Gewalt die erste Aufgabe ist für alle, die sich um das Kindeswohl sorgen.

Der Begriff des «Kindeswohls» lehnt sich an die Formulierung «best interest of the child» an, welche in der UN-Kinderrechtskonvention verwendet wird. Das Kindeswohl ist keine feste Grösse, es muss im Einzelfall erörtert werden, was mit dem Wohl des Kindes vereinbar ist. Dabei müssen alle wesentlichen Gegebenheiten einer Situation berücksichtigt und abgewogen werden. Der «General Comment Nr. 14» zur Kinderrechtskonvention zeigt auf, wie das Kindeswohl ermittelt und damit das Recht des Kindes geachtet werden soll. Wenn der Begriff «Kindeswohl» ideologisch gegen die «Ehe für alle» verwendet wird, verstösst dies gegen das Recht des Kindes auf die sorgfältige Ermittlung des übergeordneten Kindesinteresses.

Eine Gefährdung des Kindeswohls liegt insbesondere dann vor, wenn das Kind physische, psychische oder sexuelle Gewalt erlebt, vernachlässigt oder sonst in seiner gesunden Entwicklung gehemmt oder gestört wird, oder seine grundlegenden Bedürfnisse nicht befriedigt werden. Das Kindeswohl ist nicht abhängig von der sexuellen Orientierung der Eltern, sondern von der Art und Weise der Zuwendung und der Erziehung.

Bei der Samenspende bei lesbischen Paaren ist die Regelung die gleiche wie bei heterosexuellen Paaren: Der Spender ist in einem Register eingetragen, sein Name kann vom Kind beim Erreichen der Volljährigkeit eingesehen werden. Das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) hält aber fest, dass auch unmündige Kinder Auskunft über den Spender verlangen können. Damit ist das Recht, seine Abstammung zu kennen, gewährleistet.

Kinderschutz Schweiz sieht das Kindeswohl weder von der «Ehe für alle» noch von der vorgesehenen Regelung der Samenspende für lesbische Paare verletzt und betont, dass der Schutz der Kinder vor allen Formen der Gewalt die erste Aufgabe ist für alle, die sich um das Kindeswohl sorgen.