Aus Sicht des Kindes und des Kindeswohls ist die Erhöhung der Qualität der familienergänzenden Kinderbetreuung (insbesondere soll mehr und besser ausgebildetes Personal im Schnitt weniger Kinder betreuen), die Verbesserung der Chancengerechtigkeit und ferner die Weiterentwicklung der Politik der frühen Förderung in den Kantonen wichtiger als die bessere Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie. Das in der ursprünglichen Vorlage enthaltene Ziel der Verbesserung der pädagogischen und betrieblichen Qualität der familienergänzenden Kinderbetreuung, das mittels Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen erreicht werden soll, ist deshalb unbedingt wieder aufzunehmen, sonst gerät das Kindeswohl gänzlich aus dem Blickfeld.