Revision der Verordnungen zum Fernmeldegesetz (FMG)
Kinderschutz Schweiz begrüsst ausdrücklich die Präzisierungen von Art. 46a FMG in den zugehörigen Verordnungen. Insbesondere die Beratungspflicht für Anbieterinnen von Internetzugängen und die Mitwirkungs- und Meldepflicht von Anbieterinnen von Fernmeldediensten bezüglich verbotener Pornografie sind wichtige Pfeiler eines wirksamen Kinder- und Jugendschutzes.