Revision der Verordnungen zum Fernmeldegesetz (FMG)

Kinderschutz Schweiz begrüsst ausdrücklich die Präzisierungen von Art. 46a FMG in den zugehörigen Verordnungen. Insbesondere die Beratungspflicht für Anbieterinnen von Internetzugängen und die Mitwirkungs- und Meldepflicht von Anbieterinnen von Fernmeldediensten bezüglich verbotener Pornografie sind wichtige Pfeiler eines wirksamen Kinder- und Jugendschutzes.

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder online hat in den letzten Jahren ein erschreckendes Ausmass angenommen. Die Zahlen zu verbreiteten kinderpornografischen Darstellungen steigen markant. So hat beispielsweise das FBI 2018 rund 9000 Verdachtsfälle von Kinderpornografie an die Schweiz gemeldet. Genau wegen dem Anstieg von sexualisierter Gewalt gegen Kinder online war es wichtig und richtig, dass das Parlament den Kinder- und Jugendschutz in den Zweckartikel des FMG (neuer Art. 1 Abs. 2 Bst. e) aufnahm und in Art. 46a FMG diesen Schutzgedanken noch konkretisierte.

So engagiert sich Kinderschutz Schweiz

Kinderschutz Schweiz setzt sich in Politik und Gesellschaft dafür ein, dass Kindsmissbrauch via Internet erschwert, sexualisierte Gewalt gegen Kinder verhindert und die Risiken im Internet vermindert werden.