Parlamentarische Initiative WBK-N 21.403: Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung
Leider hat der Ständerat bei der Vorlage zur finanziellen Unterstützung von Eltern bei der familienergänzenden Kinderbetreuung gekürzt. Wichtige Elemente wie Bundesbeiträge an die Kantone zur Verbesserung der Betreuungsqualität oder zur Weiterentwicklung der frühen Förderung wurden aus der Vorlage gestrichen. Schade – damit trägt die Vorlage kaum mehr zum besseren Schutz von Kindern bei. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat.
Motion 21.3264 Clivaz: Für eine dauerhafte Finanzierung von Organisationen von gesamtschweizerischer Bedeutung in den Bereichen psychische Gesundheit und Suizid- und Gewaltprävention
Kinderschutz Schweiz hatte die Annahme dieser Motion empfohlen. Nachdem der Nationalrat bereits 2023 Ja gesagt hatte, stimmte ihr nun erfreulicherweise auch der Ständerat zu. Da die psychische Belastung von Kindern und Jugendlichen stark zugenommen hat, ist diese Stärkung niederschwelliger Beratungsangebote als erstes Auffangnetz für Kinder und Jugendliche erfreulich – und leider notwendig.
Motion 22.4000 Romano: Grundsätzliches Recht der Kinder auf alternierende Obhut nach der Trennung oder Scheidung ihrer Eltern
Dazu sagte der Ständerat zu Recht Nein. Diese Motion verlangte, dass nach einer Trennung der Eltern grundsätzlich eine alternierende Obhut vorzusehen wäre. Zwar kann es für ein Kind von Vorteil sein, einmal bei einem Elternteil und dann wieder beim anderen zu leben, doch gilt dies nicht einfach für alle Kinder. Deshalb ist es wichtig, dass die Interessen und Wünsche jedes Kindes bei gerichtlichen Entscheiden individuell berücksichtigt werden und die Kinder ihrem Alter entsprechend aktiv an allen Entscheidungen teilnehmen können. Ein Automatismus, wie von der Motion vorgesehen, wäre deshalb fehl am Platz.
Motion 24.3057 Fraktion V (SVP): Kein Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene
Diese Motion sah die gänzliche Verunmöglichung des Familiennachzugs vor. Ein solches Verbot hätte dem Kindeswohl zahlreicher vorläufig aufgenommener Minderjähriger widersprochen und das Recht auf Achtung des Familienlebens, wie es in der Bundesverfassung (Art. 13) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 8) festgehalten ist, verletzt. Kinderschutz Schweiz begrüsst deshalb die Ablehnung der Motion im Ständerat.
Fazit
Die vergangene Session war also mit Blick auf Rechte und Schutz der Kinder interessant. Mindestens so spannend wird es dann in der Frühjahrssession, an welcher der Nationalrat voraussichtlich über die Verankerung der gewaltfreien Erziehung im Zivilgesetzbuch entscheiden wird. Dieses Geschäft wird Anfang Jahr unsere ganze Aufmerksamkeit haben.